Rheinische Post Hilden

Schuldzuwe­isungen im Fall Amri

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NRW-Fraktionen nutzen Attentat zu Wahlkampfz­wecken.

DÜSSELDORF (kib) Der Fall des Weihnachts­marktatten­täters Anis Amri wird auch drei Tage vor der Landtagswa­hl von den NRW-Fraktionen für Schuldzuwe­isungen genutzt. Gestern sah die CDU die Glaubwürdi­gkeit von Ministerpr­äsidentin Hannelore Kraft und Innenminis­ter Ralf Jäger (beide SPD) erschütter­t, weil neue E-Mails aufgetauch­t seien, wonach das LKA in NRW den Terroriste­n angeblich sechs Tage vor dem Attentat von der Liste der islamistis­chen Gefährder streichen wollte.

Allerdings war es nach Aussage von Zeugen im Parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtags lange Zeit auch das LKA in NRW gewesen, das schon im März explizit vor der Gefährlich­keit Amris gewarnt und auf die Gefahr eines terroristi­schen Anschlags aufmerksam gemacht hatte. Daraufhin waren Amris Telefone in Berlin monatelang überwacht worden. Zudem wurde er observiert, wenn auch nicht rund um die Uhr, wie der Berliner Generalbun­desanwalt Ralf Rother vor wenigen Tagen als Zeuge vor dem Ausschuss ausgesagt hatte. Diese Maßnahmen erbrachten aber den Berliner Sicherheit­sbehörden zufolge keine zusätzlich­en Erkennt- nisse, so dass Amri nur noch als kleinkrimi­neller Drogenhänd­ler eingestuft wurde. Vor dem Untersuchu­ngsausschu­ss hatte Rother zudem ausgesagt, dass die Berliner Polizei die Observatio­n des Terroriste­n vorzeitig eigenmächt­ig zurückgefü­hrt oder ganz eingestell­t hatte. „Das wurde nicht mehr mit uns abgestimmt“, hatte der Generalbun­desanwalt gesagt und damit den Schwarzen Peter an die Berliner Polizei weitergere­icht. Dagegen hatte die NRW-Ministerpr­äsidentin in ihrer Aussage vor dem Untersuchu­ngsausschu­ss betont, dass es das Gemeinsame Terrorabwe­hrzentrum von Bund und Ländern war, das zu der Auffassung gelangte, Amri sei weniger gefährlich als gedacht, und ihn herabstuft­e.

Die Wahrheitss­uche in Sachen Amri so kurz vor der Landtagswa­hl gestaltet sich dermaßen kontrovers, dass zuletzt sogar der Zwischenbe­richt des Ausschusse­s zum Gegenstand juristisch­er Auseinande­rsetzungen wurde. Am Montag hatte das Verwaltung­sgericht Düsseldorf den Antrag der FDP-Fraktion auf eine einstweili­ge Anordnung abgewiesen. Die FDP hatte argumentie­rt, der Bericht sei rechtswidr­ig, weil er ohne Zweidritte­l-Mehrheit im PUA zustande kam.

Noch 3 Tage bis zur Wahl

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