Rheinische Post Hilden

Touren durchs Neanderlan­d: Es sind noch Plätze frei

- VON SABINE MAGUIRE

METTMANN Sechs Cannabispf­lanzen im Schlafzimm­er seiner Mutter und zwei in der eigenen Wohnung. Dazu noch Marihuana in nicht unerheblic­hen Mengen in diversen Tütchen: Schon vor zwei Jahren standen ein damals 27-Jähriger und seine Mutter deshalb vor dem Mettmanner Amtsgerich­t. Der Vater zweier vier und sieben Jahre alter Kinder wurde zu einer Freiheitss­trafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Mutter sollte eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 20 Euro zahlen.

Beide hatten gegen das Urteil bereits Revision eingelegt – und die wurde nun vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt. Die erneut erörterten Hintergrün­de der damals angeklagte­n Tat gaben einen Einblick in ein aus dem Lot geratenes Miteinande­r von Mutter und Sohn.

Sie habe ihren Sohn von der Straße holen wollen, sagte die Mutter zu einer Tat, die nur schwer nachzuvoll­ziehen ist. Sie selbst habe 16 Stunden am Tag in ihrem Kiosk gearbeitet, immer wieder auch die Rechnungen ihres Sohnes bezahlt und schließlic­h geduldet, dass der in ihrem Schlafzimm­er mehrere Cannabispf­lanzen in einem Indoor- KREIS METTMANN (RP) Abwechslun­gsreiche Ausflüge mit einer Mischung aus Kultur, Natur und Unternehme­nseinblick­en verspreche­n die Neanderlan­d Erlebnisto­uren. Es gibt noch freie Plätze. Am 20. Mai geht es „Am seidenen Faden“um die regionale Textilgesc­hichte. Es gibt eine Führung durch das Ratinger Industriem­useum Textilfabr­ik Cromford und einen Rundgang auf den Pfaden von Webern und Textil- Gewächshau­s anbaut. Der Grund dafür, das nicht in der eigenen Wohnung tun zu können? Dort gab es keinen Strom und daher keine Möglichkei­t, um für die nötige Beleuchtun­g zu sorgen. „Die Mutter hat die Augen vor dem Tun ihres Sohnes verschloss­en“, war schon damals im Urteil des Mettmanner Amtsgerich­tes zu lesen.

Vor dem Berufungsg­ericht zogen nun beide Angeklagte­n die Revision überrasche­nderweise recht schnell zurück. Und das hatte zumindest bei dem jungen Mann einen nach- fabrikante­n in Velbert-Langenberg. Einblicke in die Welt des Kaffees mit Besuch der Wasserburg Haus Graven gibt die Tour „Rösterei und Rittersitz“am 8. Juni. Die Fahrt „Auf den Spuren der Pilger“, 9. September, verbindet das Neandertal mit dem Rhein, inklusive Führung durch die Monheimer Marienkape­lle und Fahrt mit der Rheinfähre „Piwipper Böötchen“. Anmeldunge­n: info@neanderlan­d.de. vollziehba­ren Grund: Zwischen der Bewährungs­strafe von damals und dem Revisionsv­erfahren lag eine weitere Verurteilu­ng des mittlerwei­le beinahe 30-Jährigen zu 18 Monaten Haft, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden war. „Vor diesem Hintergrun­d würde wohl keine Bewährungs­strafe mehr herauskomm­en“, stellte die Richterin klar.

Dass er überhaupt auf freiem Fuß bleibt, kann in Anbetracht der Schwere der zweiten Straftat durchaus als mildes Urteil verstanden werden. Wenn auch nur als Mittäter verurteilt, so hat der Angeklagte doch damals gemeinsam mit vier Männern und einer Frau einen 44-jährigen Bekannten aus Unterbach entführt. Das Opfer, das zuvor Streit mit der Frau gehabt haben soll, wurde bewusstlos geprügelt und über mehrere Tage hinweg in einer Wuppertale­r Wohnung gefangen gehalten und gefoltert. Dazu wurden auch noch der Hund des Mannes verschlepp­t und sein Auto verkauft.

Gegen den Haupttäter verhängten die Richter damals eine Haftstrafe von sieben Jahren. Der junge Mann aus Erkrath hingegen war damals einer von zwei Mittätern, deren Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Während des Revisionsp­rozesses wurde eine weitere Anzeige bekannt, die demnächst zu einer erneuten Anklage und einer Verhandlun­g vor dem Mettmanner Amtsgerich­t führen könnte. Noch scheint nicht klar zu sein, ob es dazu wirklich kommen wird.

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RP-FOTO: SABINE MAGUIRE ?? Ein qualmender Joint. Mutter und Sohn waren jetzt in Begleitung ihres Anwalts vor dem Wuppertale­r Landgerich­t.
ARCHIVFOTO: THINKSTOCK RP-FOTO: SABINE MAGUIRE Ein qualmender Joint. Mutter und Sohn waren jetzt in Begleitung ihres Anwalts vor dem Wuppertale­r Landgerich­t.

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