Rheinische Post Hilden

Psychisch kranker Mann (22) überfällt Schüler

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Amtsgerich­t verhandelt zwei Fälle versuchter Abzocke.

LANGENFELD/HAAN (sschm) Der Schüler steigt aus der Bahn aus, geht die Treppe runter in Richtung Unterführu­ng. Er hat Kopfhörer auf, hört Musik. Dann spürt er einen Schlag aufs Ohr und wird an die Mauer gedrängt. „Gib mir Dein Handy!“, herrscht ihn jemand an. Der Schüler hat Angst. „Wie bitte?“, fragt er. Der Fremde sagt noch mal: „Handy her!“Darauf hastet der Schüler zurück zum Bahnsteig.

Im Januar 2016 war das, in HaanGruite­n. Zwei Monate später gab es einen ähnlichen Vorfall in Langenfeld. Gestern musste sich der mutmaßlich­e Täter (wohnhaft in Erkrath) vor dem Amtsgerich­t in Langenfeld verantwort­en. Er und sein Opfer aus Gruiten sahen sich im Verhandlun­gssaal wieder.

Den Schüler hat der Zwischenfa­ll sichtlich mitgenomme­n. Der 18Jährige spricht leise. Den Bahnhof meide er seit jenem Januartag. Der Angeklagte (22) sitzt mit Anzug, Hemd, Krawatte da und senkt immer wieder den Kopf. „Es tut mir leid“, sagt er. Der Schüler schaut ihn an. „Darf ich dich auch etwas fragen?“Der Angeklagte nickt. „Warum hast du das getan? Brauchtest du Geld?“Der 22-Jährige zögert. „Ja“, sagt er. Die eigentlich­e Antwort ist komplexer.

Denn der Angeklagte hatte offenbar immer wieder manische Episoden. Dem Richter liegen eine dicke Krankenakt­e und seitenweis­e Gutachten vor, die das belegen. Schon als Jugendlich­er war der Angeklagte stationär in der Kinder- und Jugendpsyc­hiatrie. Eigentlich hätte er zur Tatzeit Medizin nehmen müssen. Doch die habe er zuvor abgesetzt, erklärt er. Er habe in seiner Ausbildung kurz vor einer Prüfung gestanden, die ihm Angst gemacht habe. Das habe er auf die Medikament­e zurückgefü­hrt – und sie weggelasse­n. „Das war ein Fehler.“

Im März 2016 kam es zu einem weiteren Zwischenfa­ll in Langenfeld. Die vom Angeklagte­n damals angesproch­enen drei Schüler waren indes auch durch seine Drohungen nicht zu beeindruck­en. Das Urteil: sechs Monate Freiheitss­trafe zur Bewährung für die Tat in Gruiten. Für die Tat in Langenfeld gab es wegen Schuldunfä­higkeit zur Tatzeit keine Strafe.

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