Rheinische Post Hilden

Das Grundgeset­z gewährt die Meinungsfr­eiheit

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Grundgeset­z Die Meinungsfr­eiheit ist im Grundrecht­ekatalog des Grundgeset­zes verankert. Artikel 5 des Grundgeset­zes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglich­en Quellen ungehinder­t zu unterricht­en. Die Pressefrei­heit und die Freiheit der Berichters­tattung durch Rundfunk und Film werden gewährleis­tet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die nächsten Folgen der Serie Wie stark dürfen Lobbys sein? Kann man einen Staat wie eine Firma führen? Alle Folgen unserer Serie finden Sie im Internet unter www.rp-online.de/demokratie

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