Das Grundgesetz gewährt die Meinungsfreiheit
Grundgesetz Die Meinungsfreiheit ist im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes verankert. Artikel 5 des Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die nächsten Folgen der Serie Wie stark dürfen Lobbys sein? Kann man einen Staat wie eine Firma führen? Alle Folgen unserer Serie finden Sie im Internet unter www.rp-online.de/demokratie