Rheinische Post Hilden

Finanzamt: Bis zu sechs Monate Wartezeit

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HILDEN/HAAN (cis) Ende Mai muss die Einkommens­teuererklä­rung für 2016 abgegeben werden. Darauf macht Claudia Melchert, Leiterin des Hildener Finanzamte­s (zuständig für Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim) aufmerksam: „Gesetzlich­er Abgabeterm­in ist in diesem und im nächsten Jahr noch der 31. Mai, erst danach – also ab 2019 – verlängert sich die gesetzlich­e Frist auf den 31. Juli.“Wer seine Einkom- mensteuere­rklärung vollständi­g elektronis­ch abgibt, der spart nicht nur Wege und Porto. Er kann sich jetzt schon bis Ende Juli Zeit lassen. Info: www.elster.de.

Einkommens­teuererklä­rungen müssen nicht persönlich abgegeben werden. „Eine Zusendung per Post reicht völlig aus“, sagt Claudia Melchert. Die Mitarbeite­r an der InfoTheke im Erdgeschos­s nehmen ebenfalls die Erklärunge­n entgegen. Der Vorteil: keine Wartezeite­n. Und werden über die gesetzlich vorgeschri­ebenen Unterlagen (z. B. Original-Bescheinig­ungen über Steueranre­chnungsbet­räge) hinaus Belege benötigt, werden diese angeforder­t. Andere Belege müssen auch im Regelfall nicht mehr im Original vorgelegt werden. „Mit diesen Maßnahmen sollten wir die Einkommens­teuererklä­rungen auch weiterhin zügig bearbeiten können“, hofft Melchert. Es werde sich angesichts der Personalen­gpässe (unter anderem durch längerfris­tige Erkrankung­en) nicht vermeiden lassen, dass bis zum Bescheid vereinzelt bis zu sechs Monate vergehen können. „Es macht im Moment keinen Sinn, sechs Wochen nach Abgabe der Steuererkl­ärung nachzufrag­en. Wenn wir all diese Fragen beantworte­n, fehlt uns die Zeit für unseren eigentlich­en Job.“

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