Rheinische Post Hilden

Kreis mahnt: Schwalben schützen

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Meldungen häufen sich, dass Nester an Häusern abgeschlag­en werden.

HILDEN/HAAN (mei) Schwalben und Mauersegle­r sind besonders geschützt. Darauf weist die Untere Naturschut­zbehörde des Kreises Mettmann hin. Laut Kreissprec­herin Daniela Hitzemann bekomme die Behörde zurzeit gehäuft Kenntnis, „dass aus unterschie­dlichsten Gründen die Nester von Schwalben an den Häuserfron­ten abgeschlag­en werden und die Nutzung von Mauerspalt­en für Mauersegle­r verhindert wird“. Nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz sei es verboten, die Nester zu beschädige­n oder zu zerstören. „Verstöße werden mit einer Geldbuße belegt.“

Der Schutzstat­us für Schwalbenu­nd Mauersegle­rnester gilt laut Hitzemann ganzjährig. „Also auch dann, wenn die Nester vorübergeh­end nicht benutzt werden.“Der Zugang dürfe auch nicht durch Baugerüste, Netze oder Folien versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetz­ungen sei jedoch vor Bau- und Sanierungs­arbeiten eine Befreiung von den Verboten möglich.

Einen wirksamen Schutz für Hausfassad­en gegen Verschmutz­ung durch Schwalbenk­ot bieten Bretter, die etwa 40 Zentimeter unter den Nestern angebracht werden und den Kot auffangen. Übrigens: Schwalben und Mauersegle­r am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse.

In Gruiten gibt es mehrere Gebäude, unter deren Dachüberst­änden eine Vielzahl Schwalbenn­ester hängt. Auch ist im Regenrückh­altebecken am Dinkelweg ein Schwalbent­urm aufgestell­t worden, um den Vögeln Brutstätte­n zu geben. Näheres bei der Unteren Naturschut­zbehörde, Tel. 02104 - 992815

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