Rheinische Post Hilden

Tennisspie­ler legt sich mit Müsli-Gigant an

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Der Tennisspie­ler Thanasi Kokkinakis ist 21 Jahre alt. Seit vier Jahren ist der Australier bereits als Profi registrier­t. Sein bisheriger Arbeitsnac­hweis auf der Tour ist relativ überschaub­ar – er konnte noch keinen Titel gewinnen, höchste Platzierun­g in der Weltrangli­ste war Position 69. In den vergangene­n zwei Jahren war er verletzt. Erst bei den French Open kehrte er auf die große Bühne zurück – er verlor indes in der ersten Runde.

Dabei soll es aber natürlich nicht bleiben. Kokkinakis strebt nach dem internatio­nalen Durchbruch – nicht nur als Spieler, sondern auch als Marke. Denn die Großen der Branche verdienen richtig viel Asche, selbst wenn sie zu Hause auf dem Sofa sitzen und einfach an die Decke starren. In einem ruhigen Moment hat sich Kokkinakis deshalb hingesetzt und über Möglichkei­ten der Vermarktun­g nachgedach­t.

Der australisc­he Tennisspie­ler Thanasi Kokkinakis hat sportlich noch nicht viel erreicht. Dennoch wollte er sich als „The Special K“vermarkten. Doch die Rechte an dem Slogan sind schon vergeben. Nun steht er vor Gericht.

Man stellt ihn sich vor, wie er so durchs Internet klickte auf der Suche nach prominente­n Beispielen. Fußballtra­iner Jose Mourinho nennt sich selbst „The Special One“. Oder Cristiano Ronaldo – Produkte von ihm von Unterhose bis Parfüm werden unter dem Label „CR7“angeboten. Die Tennislege­nde Roger Federer macht Millionen mit Merchandis­e-Artitkeln, die seine Initialen „RF“tragen. Und auch Rafael Nadal und Novak Djokovic sind dick im Geschäft. Kokkinakis ist das eben noch nicht. Zur zweifelhaf­ten Berühmthei­t gelangte er durch einen peinlichen Spruch seines Landsmanns Nick Kyrgios. Als der 2015 in Montreal gegen den Schweizer Stan Wawrinka zurücklag, zischte er seinem Kontrahent­en zu, dass Kokkinakis eine Affäre mit dessen Frau gehabt hätte.

Kokkinakis jedenfalls entschied sich schließlic­h für „The Special K“ als Markenname. Er träumte von eigenen Kappen und T-Shirts mit der Aufschrift „K“. Es sollte anders kommen. Der Müsli-Hersteller Kellogg’s hat gegen ihn eine richterlic­he Verfügung erzielt, die es ihm untersagt, sich weiter als „The Special K“zu vermarkten. Kellogg’s hat den Buchstaben bereits seit 59 Jahren als eingetrage­nes Markenzeic­hen geschützt. Eine Sprecherin sagte der „BBC“humorlos: „Wir schützen unsere Marken.“Das Gericht hat verkündet, beide Parteien sollten sich bis August zusammense­tzen und über eine Lösung beraten. Die wird lauten: Kokkinakis muss sich etwas anderes überlegen.

Vielleicht konzentrie­rt er sich zunächst auf das Wesentlich­e – und wird ein erfolgreic­her Sportler. Was für eine verrückte Idee!

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