Wiederhold-Villa droht weiter der Abriss
Die behördliche Genehmigung dazu läuft 2018 ab. Doch der Eigentümer will sie verlängern.
HILDEN Das Geburtshaus von Dr. Ellen Wiederhold, von 1969 bis 1994 verdiente und hoch angesehene Bürgermeisterin der Stadt Hilden, steht nach wie vor vor dem Abriss. Das bestätigt Eigentümer Christoph Seiffert auf RP-Anfrage: „Wir sind weiterhin am überlegen und gucken, wie wir das Gelände entwickeln können“, sagt Seiffert. Vorrangig sei dabei eine Wohnbebauung im Gespräch. Dass bislang noch nichts passiert sei, liege an der fehlenden Zeit. Währenddessen verfällt die „rote Villa“mehr und mehr.
2005 hatten Christoph Seiffert und sein Vater das Wiederhold-Anwesen an der Düsseldorfer Straße gekauft. Im März 2015 stellte Seiffert bei der Stadt Hilden dann erst- mals einen Antrag auf Abriss der Wiederhold-Villa – sehr zum Bedauern der politischen Fraktionen, die damit „ein Stück Stadtgeschichte verloren“gehen sehen, so damals Anabela Barata (SPD), Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses. Die Genehmigung hat jedoch ein Verfallsdatum: „Grundsätzlich gilt: Sowohl Bau- als auch Abrissgenehmigungen gelten für die Dauer von drei Jahren“, erläutert die Sprecherin der Stadt Hilden, Henrike Loer. Danach könne eine erteilte Genehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Das hat Christoph Seiffert eigenem Bekunden zufolge auch vor. Mit möglichen Investoren laufen „immer wieder Gespräche“, doch konkrete Ideen gebe es noch nicht, und somit auch noch keine Bauan- träge. Vor zirka zwei Wochen war er zuletzt auf dem Anwesen, erzählt Seiffert. Dass es immer mehr ver- fällt, findet auch er bedauerlich – doch seit dem letzten RP-Bericht über das drohende Schicksal des Hauses im Jahr 2015 habe sich niemand bei ihm gemeldet, der die rote Villa erhalten oder sich gemeinsam mit anderen für ihren Erhalt einsetzen will.
Das Landhaus war einst von dem Bauunternehmer Otto Nebel, Gründungsmitglied der „Hildener Aktienbaugesellschaft“vermutlich um 1900 errichtet worden. Nach dem Tod von Wiederhold 1995 wollten ihre Erben die „rote Villa“abreißen und das 5500 Quadratmeter große Grundstück mit Wohnungen bebauen. Die Stadt versuchte, das historische Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Dagegen wehrte sich die Erbengemeinschaft vor Gericht. 2003 einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss: Der Neubau von Wohnungen ist gestattet, der Park soll erhalten bleiben.