Rheinische Post Hilden

Formular für Unfall mit in den Urlaub nehmen

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Mit einem Europäisch­en Unfallberi­cht kann man einen Crash im Ausland protokolli­eren.

(tmn) Mehr als 32.000 Mal hat es im vergangene­n Jahr bei deutschen Autofahrer­n im Ausland gekracht – am häufigsten zur Ferienzeit in Italien, Frankreich, den Niederland­en und Österreich. Das hat der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) erhoben.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte deshalb daran denken, einen Europäisch­en Unfallberi­cht zur Protokolli­erung eines Crashs im Handschuhf­ach zu haben. Das standardis­ierte Formular als Durchschre­ibesatz kann bei jedem Kfz-Versichere­r bestellt werden. Der GDV hat zudem eine kostenlose Broschüre aufgelegt, die Ausfüllhil­fen in elf Sprachen bietet.

Der Zentralruf der Autoversic­herer, der nach einem Verkehrsun­fall auf Anfrage den Kfz-Haftpflich­tversicher­er des Unfallgegn­ers ermittelt, kann den Experten zufolge auch im Ausland genutzt werden. Er ist von dort aus telefonisc­h unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 erreichbar. Zusätzlich gibt es unter www.zentralruf.de eine Online-Auskunft, für Handys lautet die Adresse mobile.zentralruf.de. In jedem EU-Land gibt es zudem für jede Versicheru­ng einen Ansprechpa­rtner, den sogenannte­n Schadenreg­ulierungsb­eauftragte­n, der auch beim Zentralruf erfragt werden kann.

Das Mitführen der sogenannte­n Grünen Karte als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist innerhalb der EU zwar nicht mehr vorgeschri­eben, den Angaben zufolge aber trotzdem sinnvoll. Obligatori­sch ist die beim eigenen KfzVersich­erer erhältlich­e Karte aber nach wie vor für Fahrten in Albanien, Bosnien-Herzegowin­a, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussla­nd.

Auch im Ausland

kann man die Kfz-Versicheru­ng des Unfallgegn­ers

ermitteln

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