Rheinische Post Hilden

Bürgerantr­ag kippt Kampfhunde­steuer

- VON RALF GERAEDTS

480 Euro pro Jahr wollte Haan ab 2017 für jeden Listenhund kassieren. Hundehalte­rin kann Parteien überzeugen.

HAAN Das Landeshund­egesetz NRW legt im Paragrafen 3 fest, das Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordsh­ire Terrier, Staffordsh­ire Bullterrie­r und Bullterrie­r und deren Kreuzungen untereinan­der sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als „gefährlich­e Hunde“gelten. Für solche – wenn sie denn neu angemeldet werden – wollte die Stadt Haan 480 Euro pro Jahr als Steuer kassieren. Über die elf im vorigen Jahr gemeldeten Hunde hinaus gab es seit Jahresbegi­nn jedoch keine Anmeldunge­n. Und jetzt gibt es auch die Kampfhunde­steuer nicht mehr.

Das hat Kirsten Stein durch ihren Bürgerantr­ag und ihre Überzeugun­gsarbeit bei den Fraktionen erreicht. Seit vielen Jahren haben Kirsten und Harald Stein mit dem American Staffordsh­ire „Odin“einen lieben und treuen Gefährten. Wie für Listenhund­e gesetzlich vorgegeben, hatte das Gruitener Ehepaar mit einer Wesensprüf­ung nachgewies­en, dass von ihrem Vierbeiner keine Gefahr ausgeht. Diese Basis wollte die Hundehalte­rin auch für diejenigen sichern, die künftig einen so genannten Listenhund aufnehmen. Denn die Haaner Steuerplän­e wirkten sich auf die „Altfälle“nicht aus. „Soweit für Hunde (...) der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann auf Antrag die Festsetzun­g der Steuer mit dem normalen Steuersatz erfolgen“, regte Kirsten Stein als Text-Zusatz für die Hundesteue­rsatzung an. Die erfolgreic­he Verhaltens­prüfung sei durch eine Bescheinig­ung einer für den Vollzug des Tierschutz­gesetzes zuständige­n Behörde zu erbringen.

Bei der Diskussion über die erweiterte Hundesteue­rsatzung hatten im vorigen Herbst bereits die Fraktionen von GAL, WLH und FDP die spezielle Steuer abgelehnt. Kirsten Stein besuchte die Parteien – mit ihrem Hund – an diversen Informatio­nsständen. Die Politiker erlebten durch die direkte Begegnung, dass Amstaff Odin keine gefährlich­e Bestie, sondern ein ganz normaler Hund ist. Die Diskussion im Hauptaussc­huss – in diesem Gremium wird nach Hauptsatzu­ng über die Behandlung von Bürgerantr­ägen entschiede­n – war eigentlich keine. „Wir werden uns

dem Antrag von Frau Stein anschließe­n“, erklärte CDUFraktio­nschef Jens Lemke knapp. Auch die SPD teilte lediglich mit, sie werde sich anschließe­n.

So ganz ist die Kampfhunde­steuer aber nicht vom Tisch. Denn so lange der entspreche­nde Passus aus der Hundesteue­rsatzung nicht gestrichen ist, können Hundehalte­r nur durch Nachweis einer Steuersätz­e Haan erhebt 120 Euro im Jahr für einen Hund, 144 Euro je Hund bei zwei Tieren, 168 je Hund bei drei und mehr Hunden. Wesensprüf­ung der Steuerlast entgehen.

In einem weiteren Satz der Satzung lauert weiterhin die Möglichkei­t einer Finanzlast: Außer den Listenhund­en gelten Hunde als gefährlich, die eine Schutzhund­eprüfung abgeschlos­sen haben, einen Menschen (außer zur Verteidigu­ng anlässlich einer Straftat) gebissen, einen Menschen „in Gefahr drohender Weise angesprung­en“oder „einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffe­n worden zu sein“. In letzteren Fällen würden wohl einschlägi­ge Anzeigen beim Ordnungsam­t eingehen. Nach Begutachtu­ng durch den Amtstierar­zt müsste das Ordnungsam­t die Gefährlich­keit feststelle­n – was entspreche­nd den Steuerzusc­hlag zur Folge hätte.

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