Rheinische Post Hilden

Haaner Handel öffnet doppelt zu Haan-à-la-carte

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HAAN (-dts) Die traditione­lle Leistungss­chau der Haaner Gastronomi­e – „Haan à la carte“– ist Anlass für den möglicherw­eise letzten verkaufsof­fenne Sonntag in Haan. Am 9. Juli dürfen zwischen 13 und 18 Uhr die Geschäfte innerhalb der Fußgängerz­one Neuer Markt und Dieker Straße öffnen. Läden außerhalb dieses Bereiches müssen geschlosse­n bleiben. Verstoßen Händler dagegen, droht eine Geldbuße bis zu 500 Euro. In einem gemeinsame­n Schreiben an alle Händler haben die Wirtschaft­sförderung der Stadt Haan und der Verein „Wir für Haan“jetzt allen Einzelhänd­lern die Spielregel­n erläutert. Die Verordnung hatte im Frühjahr nach dem Brunnenfes­t zu Irritation­en geführt. Die Regelung entspreche aber der durch mehrere Gerichtsen­tscheidung­en bestätigte­n Rechtslage, führe aber dazu, dass Geschäfte, die in der Vergangenh­eit öffnen durften, in diesem Jahr erstmalig nicht öffnen dürfen. „Dies betrifft zum Beispiel den gesamten Einzelhand­el an der Kaiserstra­ße sowie die Marktpassa­ge, mit Ausnahme eines Geschäfts, das an der Veranstalt­ungsfläche liegt. Die Geschäfte in der Fußgängerz­one Friedrichs­traße dürfen am 9. Juli öffnen“, heißt es.

Wer sonntags nicht öffnen darf, kann dies am Samstag, 8. Juli, tun – bis 20 Uhr. Das muss weder beantragt noch genehmigt werden. „Der Samstagnac­hmittag und -abend wird mit Live-Musik zusätzlich attraktive­r gestaltet. Wenn Sie – als Handelspro­fis – die Öffnungsze­it am Samstag noch mit eigenen Aktionen unterstütz­en, wird einem erfolgreic­hen Wochenende nichts im Wege stehen“, appelliere­n Bürgermeis­terin Bettina Warnecke, Wirtschaft­sförderer Jürgen Simon sowie die „Wir für Haan“-Vorstände Dirk Flügel und Stefan Wassermann.

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