Rheinische Post Hilden

„Für Raser habe ich kein Verständni­s“

- O. WIEGAND FÜHRTE DAS GESPRÄCH.

Der Mettmanner Rechtsanwa­lt hat sich seit mehr als 20 Jahren auf Verkehrsre­cht spezialisi­ert.

METTMANN Der Fall eines bei einem illegalen Autorennen ums Leben gekommenen Mannes aus Mönchengla­dbach sorgte jüngst für Schlagzeil­en. Die Staatsanwa­ltschaft Mönchengla­dbach wirft dem Fahrer Mord vor. Herr Staub, was sagen Sie zu den Vorwürfen der Staatsanwa­ltschaft? CARSTEN STAUB In Berlin sind vor wenigen Monaten in einem Prozess um ein illegales tödliches Autorennen die Angeklagte­n wegen Mordes verurteilt worden und sollen lebenslang ins Gefängnis. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräf­tig, darüber wird der Bundesgeri­chtshof urteilen. Ich bin sehr gespannt, was dabei entschiede­n wird, zumal es erst vor kurzem eine mündliche Hauptverha­ndlung zu dem „2. Kölner Raserurtei­l“beim Bundesgeri­chtshof gegeben hat. In Köln war wegen Fahrlässig­er Tötung verurteilt worden. Thema Alkohol am Steuer. Als Sie 1996 angefangen haben, galt ja noch die 0,8 Promille-Grenze... STAUB Ja und damals waren auch noch wesentlich mehr mit Alkohol am Steuer erwischte Fahrer in meiner Kanzlei. Heute spielt Alkohol am Steuer nicht mehr die so große Rolle wie damals. Die Probleme, weshalb Mandaten zu mir kommen, sind heute vielschich­tiger. Welche Probleme sind das?‘ STAUB Viele vor allem jüngere Männer werden unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer von der Polizei erwischt. Ich kann Ihnen sagen, dass die Beamten der Kreispoliz­eibehörde in Mettmann ein geschultes Auge haben und wissen, wen sie wann und wo anhalten. Was passiert denn, wenn man „bekifft“am Steuer unterwegs war? STAUB Ohne Fahrauffäl­ligkeiten, zunächst einmal 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Das Problem ist aber – und das wissen nur die wenigsten – auch das zuständige Straßenver­kehrsamt erfährt von der Drogenfahr­t durch eine so genannte Quermittei­lung. Fast immer wird dann die Fahrerlaub­nis entzogen und eine MPU, umgangsspr­achlich „Idiotentes­t“genannt, angeordnet. Wenn es schlecht läuft, kann der Führersche­in für viel längere Zeit weg sein. Warum? STAUB Cannabis-Konsumente­n sind ihren Führersche­in oft viel schneller los als alkoholisi­erte Autofahrer und die Wiedererte­ilung ist auch schwie- riger. Schon ein Nanogramm THC im Blut reicht für den Entzug der Fahrerlaub­nis, das ist auch durch Urteile von Verwaltung­sgerichten bestätigt worden. Bei „harten“Drogen, z.B. Partydroge­n, reicht der einmalige Konsum. Meist erzählen die jungen Männer und Frauen den Polizisten auch noch ihre „Lebensgesc­hichte“. Wenn man der Polizei etwa erzählt, „ich kiffe nur am Wochenende“oder „ich mache das schon seit Jahren“, bleibt das ganz sicher nicht ohne Konsequenz­en. Was können Cannabis-Konsumente­n denn tun, um ihren Führersche­in wieder zu erhalten? STAUB So lange die Gesetzesla­ge so ist, wie sie ist, kann ich nur eins raten: Abstinenz. Die muss man der Fahrerlaub­nisbehörde allerdings nachweisen, d.h. im Regelfall innerhalb eines Jahres vier bis sechs Urinproben bei einem zugelassen­en Institut unter Aufsicht abgeben. Sind in einer Probe Spuren von Drogen, beginnt das Jahr von vorne. Und es ist so, jede Urinprobe müssen die Mandanten selbst bezahlen. Wenn man dann noch die MPU und die Vorbereitu­ng dazu rechnet, kommen schnell einige tausend Euro zusammen.

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