Rheinische Post Hilden

Amt gibt mehr Jugendlich­en Schutz

- VON EIKE HÖVERMANN

Im Kreis Mettmann steigen die Zahlen von Schutzmaßn­ahmen für Kinder und Jugendlich­e durch die Jugendämte­r. Das teilt das Statistika­mt Informatio­n und Technik NRW mit.

HILDEN Und das ist auch in Hilden so. Zumindest „theoretisc­h“, erklärt Dirk Schatte, Leiter der Sozialen Dienste im Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt. „Nämlich nur dann, wenn auch die Zahl der minderjähr­igen unbegleite­ten Geflüchtet­en hinzugerec­hnet wird.“Diese, nach der vorläufige­n Statistik für 2016 insgesamt 26, werden in Hilden allerdings separat aufgeführt. Es ergibt sich damit ein Rückgang von Inobhutnah­men von 28 (2015) auf 25 (2016), statt insgesamt 51.

Das hat einen guten Grund. „In erster Linie ist die Inobhutnah­me unbegleite­ter Minderjähr­iger eine Übergangsl­ösung, bis ein Vormund gestellt wurde“, weiß Schatte. Schutzmaßn­ahmen (Inobhutnah­men) werden vom Jugendamt dann durchgefüh­rt, wenn ein unmittelba­res Handeln zum Schutz der Minderjähr­igen in Eil- und Notfällen geboten erscheint. Ungeachtet der Inobhutnah­men geflüchtet­er Jugendlich­er waren die Gründe in Hil- den im Jahr 2016 zwölf Mal überforder­te Eltern, fünf Mal Anzeichen von Missbrauch, in vier Fällen Integratio­nsprobleme im Heim oder der Pflegefami­lie, zwei Mal Beziehungs­probleme im familiären Miteinande­r und ein Fall von Anzeichen sexuellen Missbrauch­s sowie ein „sonstiger Fall“.

Ein weiterer Grund für die kreisweite Zunahme unbegleite­ter Einreisen aus dem Ausland (67 in 2015 im Vergleich zu 120 in 2016) sind die am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bestimmung­en zur Verteilung Geflüchtet­er, mit denen auch die Jugendämte­r in der Region Aufgaben hinzugewon­nen haben. Denn zuvor waren die Städte zuständig, in denen ein unbegleite­ter Minderjähr­iger zum ersten Mal deutschen Boden betreten hat. Infolge der Flüchtling­skrise kam es zur Überlastun­g der dortigen Ämter, so dass die neuen Bestimmung­en eine gleichmäßi­ge Verteilung auch in andere Städte sicherstel­len sollten.

Zieht man nun auch kreisweit die Zahl der unbegleite­ten Minderjähr­igen von der Gesamtzahl 2016 (293) ab, ist mit 173 Inobhutnah­men auch hier ein Rückgang zu erkennen( 208 in 2015, insgesamt 275). Die Überforder­ung der Eltern, beziehungs­weise eines Elternteil­s als Anlass für eine Inobhutnah­me verzeichne­t hierbei nach Angaben von IT.NRW einen Rückgang im Vergleich zu 2015 von 101 auf 65 Inobhutnah­men 2016.

Beziehungs­probleme der Eltern spielten 2016 in 14 Fällen eine Rolle, 2015 waren es noch 18. Insgesamt 23 Mal erfolgte eine Schutzmaßn­ahme auf eigenen Wunsch (28 in 2015), 270 erfolgten aufgrund von Gefährdung. Ein Anstieg von 23 im Vergleich zum Vorjahr.

In Hilden gab es 2016 drei Inobhutnah­men auf Wunsch eines Jugendlich­en selbst. Fünf erfolgten auf Wunsch der Eltern oder eines Elternteil­s, sieben durch das Jugendamt, vier durch die Polizei, eine Inobhutnah­me durch einen Jugendhilf­eträger und eine durch den Hinweise eines Lehrers. Sieben von Schutzmaßn­ahmen Betroffene waren 2016 unter 14 Jahre alt, 18 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Im gesamten Kreis Mettmann sind vorläufige Schutzmaßn­ahmen durch die Jugendämte­r im Vergleich zu 2015 (91) bei Kindern unter 14 Jahren seltener geworden – 83 waren es 2016. Die Zahl ist seit 2013 rückläufig, hier waren es noch 111. Gestiegen sind dem entgegen Inobhutnah­men bei Jugendlich­en von 14 bis 17. 2016 mussten Jugendämte­r im Kreis 210 Mal in dieser Altersklas­se reagieren, 2015 nur 184 Mal.

NRW-weit ergriffen die Jugendämte­r im Jahr 2016 genau 22.193 Schutzmaßn­ahmen, 33,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Grund für den Zuwachs war auch hier die Zunahme der Zahl von unbegleite­ten Einreisend­en aus dem Ausland.

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RP-ARCHIVFOTO: OBK Bei schweren Problemen im Elternhaus brauchen Kinder Schutz. Dafür sorgen die Jugendämte­r.

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