Rheinische Post Hilden

Eigentümer­in von Hitlers Geburtshau­s zu Recht enteignet

-

WIEN (dpa) Das Geburtshau­s von Adolf Hitler kann als Konsequenz eines Urteils des österreich­ischen Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) nun völlig umgestalte­t werden. Das Gericht erklärte gestern die Enteignung der Eigentümer­in durch die Republik Österreich für rechtens.

Damit hat der Staat nun freie Hand, das denkmalges­chützte Haus und das angrenzend­e Gelände tiefgreife­nd zu verändern. Ziel ist es, die Anziehungs­kraft des Ortes für Neonazis und Rechtsextr­emisten zu brechen. Ein Architekte­nwettbewer­b soll nun klären, was mit dem Gelände genau passiert.

Die Enteignung des dreistöcki­gen Gebäudes sowie von rund 1000 an- grenzenden Quadratmet­ern mit Garagen und Parkplätze­n sei im öffentlich­en Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnis­mäßig und nicht entschädig­ungslos. „Sie ist daher nicht verfassung­swidrig“, urteilte der VfGH. Nur als Eigentümer seien die baulichen Veränderun­gen möglich. Es sei unstrittig, dass die Liegenscha­ft sich bisher als „Pilger“-Stätte für Neonazis eigne. In dieser Hinsicht komme ihr in Österreich sogar ein „Alleinstel­lungsmerkm­al“zu, meinten die Richter.

Die langjährig­e Eigentümer­in hatte vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltu­ng auch ohne Enteignung möglich gewesen wäre.

Newspapers in German

Newspapers from Germany