Kaiser Konstantin begründet die Sonntagsruhe
Schon in der Antike gab es das Bestreben, den Menschen nach tagelanger Arbeit auch einmal Ruhe zu gönnen. Im alten Rom dienten dazu die unregelmäßigen Feiertage, einen wiederkehrenden freien Tag gab es nicht. Anders hielten es zur gleichen Zeit die Juden, die den Sabbat ehrten. Für die frühen Christen, in den ersten Jahrhunderten noch eine verfolgte Minderheit, war der Sonntag der höchste Tag. Schließlich war an einem Sonntag Jesus Christus auferstanden. Konstantin der Große, der sich selbst zum Christentum bekannte, machte aus dem Sonntag einen Ruhetag. Am 3. Juli 316 verfügte der Kaiser, dass „am Tag der Sonne alle Richter, ebenso das Volk in den Städten, sowie die Ausübung der Künste und Handwerke ruhen“sollen. Es war der Beginn einer Sonderstellung, die bis in die heutige Zeit Auswirkungen hat. Im Mittelalter war der Sonntag allerdings kaum ein Ruhetag. Es galt vielmehr, die üblichen Verpflichtungen so weit zu reduzieren, dass man in der Lage war, an der sonntäglichen Messe teilzunehmen. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts beschränkte die Politik die Sonntagsarbeit durch Sozialgesetze. Die Sonntagsruhe, die heute im Grundgesetz verankert ist, beruht auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“