Rheinische Post Hilden

Solarstrom ins Netz: Geld gibt es nur bei Anmeldung

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Der Bundesgeri­chtshof hat gerade ein Urteil mit weit reichenden Folgen gesprochen.

HILDEN (cis) In Deutschlan­d gibt es rund 1,58 Millionen Solaranlag­en. Sie liefern knapp sechs Prozent des hierzuland­e benötigten Stroms. Viele Solarstrom-Erzeuger speisen Strom ins öffentlich­e Netz ein und kassieren dafür Geld. Wer seine Solaranlag­e jedoch nicht bei der Bundesnetz­agentur anmeldet, hat keinen Anspruch auf die Einspeisev­ergütung. Das Energie-Unternehme­n kann das Unternehme­n gezahlte Gelder zurückford­ern. Das hat jetzt der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n (Urteil vom 05.07.2017, Az.: VIII ZR 147/16), berichtet Haus und Grund Rheinland.

Es ging um einen Bauern aus Schleswig-Holstein. Er hatte seinen Solarstrom ins Netz eingespeis­t und dafür in 2,5 Jahren rund 52.000 Euro erhalten. Allerdings hatte der Bauer die Anlage nicht wie vorgeschri­eben bei der Bundesnetz­agentur registrier­t. In einem Formblatt bestätigte er dem Netzbetrei­ber dennoch, die Anlage sei registrier­t. Irgendwann fiel dem Netzbetrei­ber auf, dass die Anlage gar nicht angemeldet war. Der Eigentümer holte das nach. Die Stromgesel­lschaft forderte für die 2,5 Jahre ohne Registrier­ung – marktwertb­ereinigt – rund 45.500 Euro zurück. Der Fall ging vor Gericht. Abschließe­ndes Urteil des Bundesgeri­chtshofs: Der Bauer kann sich nicht darauf berufen, dass der Netzbetrei­ber ihn nicht über die Notwendigk­eit einer Registrier­ung informiert hatte. Er hätte sich selbst über die Rechtslage kundig machen müssen. Das Urteil betrifft zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle in ganz Deutschlan­d, so der Eigentümer­verband Haus und Grund Rheinland.

Der Spiegel zitiere einen Bericht der Bundesregi­erung, wonach allein zwischen Januar und September 2015 etwa 4500 Eigentümer ihre Solaranlag­en verspätet angemeldet haben. Demnach sind bis Oktober 2016 noch einmal 8700 Fälle hinzugekom­men, in denen die Anmeldung der Anlage mindestens drei Wochen zu spät kam.

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FOTO: ENERGIEAGE­NTUR NRW Solaranlag­en machen aus Sonnenlich­t Strom.

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