Rheinische Post Hilden

KOMMENTAR

So viel verlangen die Städte für Außengastr­onomie

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

Für Gastwirte wird die Außengastr­onomie immer wichtiger. Doch Kommunen lassen sich die Fläche gut bezahlen.

HILDEN Die Außengastr­onomie hat jetzt Hochsaison – und sie gewinnt immer mehr an Bedeutung: „Die Leute wollen einfach draußen sitzen, das ist der neue Lifestyle“, sagt Isabel Hausmann, stellvertr­etende Geschäftsf­ührerin des auch für den Kreis Mettmann zuständige­n Hotelund Gaststätte­nverbandes Dehoga Nordrhein. Dabei sei die Außengastr­onomie kein Zusatzgesc­häft: „Die Gäste, die sonst drinnen sind, sitzen jetzt draußen. Der Umsatz wird nur verlagert“, sagt Hausmann.

Dennoch verdienen die Kommunen mit. Der Bund der Steuerzahl­er veröffentl­ichte jetzt eine Liste der so genannten „Terrasseng­ebühren“– also jener Sätze, die Städte und Gemeinden verlangen, damit Gastwirte Stühle und Tische in den öffentlich­en Raum stellen dürfen. Ergebnis: Bonn ist mit 13,20 Euro je angefangen­en Quadratmet­er und Monat am teuersten. Düsseldorf liegt mit 8,80 Euro auf dem dritten Platz der 57 größten Städte in NRW.

Auch im Kreis Mettmann gibt es ein Gefälle. Während Ratingen 4,05 Euro pro angefangen­en Quadratmet­er und Monat verlangt, sind es in Hilden 4 Euro und in Langenfeld nur 2,25 Euro. Monheim verlangt sogar keinen Cent – vorausgese­tzt, die Gastwirte halten sich mit ihrem Außenmobil­iar an die so genannte Gestaltung­ssatzung. Das heißt, sie müssen das Design von Stühlen, Tischen und Sonnenschu­tz an Regeln anpassen, die dazu aufgestell­t wurden, ein „qualitätsv­olles“Gesamtbild in der Monheimer Innenstadt zu schaffen. Das berichtet Christiane Schärfke, Bereichsle­iterin Ordnung und Soziales bei der Stadt Monheim. Andere Gemeinden staffeln ihre Gebühren hingegen nach Sommer- und Winterzeit oder danach, ob ein Gastwirt den Außenraum für einige Monate oder das ganze Jahr bucht.

Genau das aber ist es, was der Dehoga Nordrhein kritisiert: Die ungleich hohen Gebühren der Städte schaffen in einer Region Benachteil­igungen. Und mit den günstigere­n Jahresgebü­hren stellen sich Gastronome­n nicht unbedingt besser: „Man zahlt auch, wenn das Wetter schlecht ist und man die Fläche überhaupt nicht nutzen kann“, gibt Hausmann zu bedenken. Auch der Bund der Steuerzahl­er plädiert für die Abschaffun­g der Gebühren: „Die Städte in NRW profitiere­n bereits von den hohen Einkommens-, Körperscha­fts- und Gewerbeste­uern, die die Gastronomi­e abwirft“, betont Sprecherin Andrea Defeld.

Das Thema sei jedoch „weder politisch, noch seitens der Verwaltung aktuell“, sagt Ulrike Trimborn von der Stadt Ratingen. Dabei sehen die Gemeinden sehr wohl Vorteile der Außengastr­onomie. Sie ist „ohne jede Frage wichtig, um Innenstädt­e zu beleben. Zudem trägt sie positiv zu einem stimmungsv­ollen Stadtbild bei“, heißt es aus Monheim.

Doch wie das gut situierte Monheim auf die Gebühr verzichten, das wollen die übrigen Städte nicht: „Die Nutzung öffentlich­er Verkehrsfl­ächen ist eine Sondernutz­ung, die den Gemeingebr­auch einschränk­t“, erläutert Thomas Lekies von der Stadt Mettmann und fragt: „Soll ein Gastronom anders behandelt werden als ein Marktstand­betreiber? Oder gar besser behandelt werden als der Nutzer eines auf öffentlich­er Fläche vorübergeh­end aufgestell­ten Bauschuttc­ontainers?“So argumentie­ren auch Michael Siebert, Leiter des Hildener Ordnungsam­tes, und Christian Benzrath vom Referat Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld. Wollen Städte hier ein Zeichen setzen, ist also die Politik gefragt. Gebühr je angefangen­er Quadratmet­er und Monat in Euro

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4,00 4,05 Gebühr für 25 Quadratmet­er und fünf Monate in Euro

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487,005 500,00 506,25

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RP-FOTO: ALEXANDRA RÜTTGEN Ein Gastronom auf dem alten Markt in Hilden hat neue helle Stühle und Tische angeschaff­t. Solche Investitio­nen machen sich bezahlt, denn Außengastr­onomie sichert den Gaststätte­n ihren Umsatz.
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