Rheinische Post Hilden

Erleichter­ung bei Flüchtling­shilfe: Bürgen müssen nicht zahlen

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Früh genug wurde in Hilden die Entscheidu­ng getroffen, keine sozialen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das erweist sich jetzt als goldrichti­g.

HILDEN (arue) Bei vielen Bürgen für syrische Bürgerkrie­gsflüchtli­nge ist der Schrecken groß: Sie erhalten zurzeit hohe Geldforder­ungen von den Behörden. Das schreibt jetzt die Evangelisc­he Kirche Deutschlan­d im Internet unter www.evangelisc­h.de. Menschen, die in den Jahren 2014 und 2015 Verpflicht­ungserklär­ungen für den Lebensunte­rhalt syrischer Flüchtling­e unterschri­eben haben, erhalten demnach Zahlungsau­fforderung­en von Sozialämte­rn oder Jobcentern. Die Evangelisc­he Kirche berichtet allein von 15 Fällen in Minden, bei denen es um Summen zwischen 9000 und 28.000 Euro geht.

Auch in Hilden gibt es Menschen, die mit Bürgschaft­en helfen wollten: In der katholisch­en Gemeinde haben rund 50 Leute für etwa 80 syrische Bürgerkrie­gsflüchtli­nge gebürgt und ihnen damit die legale und sichere Einreise nach Deutschlan­d ermöglicht. Bis 2016 haben sechs betreute syrische Flüchtling­e rund 3500 Euro an sozialen Leistungen in Anspruch genommen. Doch nachdem das Problem im vergangene­n Jahr von mehreren Gerichten behandelt wurde und einander widersprec­hende Urteile ergingen – die Rechtslage also keineswegs ge- klärt war – entschied die Flüchtling­shilfe St. Jacobus: Ihre syrischen Flüchtling­e sollen zunächst keine weiteren staatliche­n Sozialleis­tungen in Anspruch nehmen.

Hintergrun­d für den Streit war die seinerzeit ungeklärte Dauer der Bürgschaft­en: In Ländern wie NRW, Hessen und Niedersach­sen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennun­g des Asyl- oder Flüchtling­sstatus für Syrer aus. Damit hätten auch die Zahlungsve­rpflichtun­gen der Bürgen automatisc­h geendet. Aus Sicht der Bundesregi­erung aber galt die Verpflicht­ung auch danach fort. Das Integratio­nsgesetz regelte schließlic­h im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts im Januar 2017 bestätigt wurde. Heißt: Die Helfer müssen zahlen. Einige davon überlegen zu klagen, andere hoffen auf von den Ländern angekündig­te „wohlwollen­de Einzelfall­prüfungen“.

Erleichter­ung dagegen in Hilden: Die Entscheidu­ng der Flüchtling­shilfe, keine weiteren sozialen Hilfen in Anspruch zu nehmen, hat sich als goldrichti­g erwiesen. Stattdesse­n warb die Kirche Spenden ein. Daher „ist uns aus den Bürgschaft­en kein Nachteil erwachsen“, bilanziert Helfer Peter Schnatenbe­rg.

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