Rheinische Post Hilden

Steuererkl­ärung soll einfacher werden

- VON ANTJE HÖNING

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. In Mecklenbur­g-Vorpommern können sie nun auf eine Steuererkl­ärung verzichten. Auch NRW will es den Bürgern leichter machen. Was Rentner jetzt schon wissen müssen.

DÜSSELDORF Ohne Steuererkl­ärung zum Steuerbesc­heid: Das ist für Senioren in Mecklenbur­g-Vorpommern seit Mai möglich. Dort testen die Finanzämte­r das sogenannte „Amtsveranl­agungsverf­ahren für Rentner“: Senioren, die nur Einnahmen aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung erzielen, brauchen keine Steuererkl­ärung zu machen. Die Finanzämte­r erstellen den Steuerbesc­heid allein auf Basis von Daten, die ihnen ohnehin zur Verfügung stehen – wie der Rentenbezu­gsmitteilu­ng der Rentenvers­icherung und persönlich­e Angaben.

Nordrhein-Westfalen bietet den Service nicht an. Doch auch Finanzmini­ster Lutz Lienenkämp­er will etwas tun: „NRW hat sich Vereinfach­ung auf die Fahne geschriebe­n. Die Finanzämte­r wollen mit bürgernahe­m Service den Bürgern die Steuererkl­ärung erleichter­n, ganz besonders den Rentnern“, sagte er. Seit kurzem steht bereits die neue Version des Internetpo­rtals von „Elster“, der elektronis­chen Steuererkl­ärung, zur Verfügung. Es lasse sich leichter bedienen und sei von PC, Tablet und Smartphone nutzbar, so der Minister. Spätestens 2019 solle das Portal den Bürgern einen direkten Dialog mit ihrem Finanzamt ermögliche­n. Dass kann PCunerfahr­enen Bürgern helfen, auf die elektronis­che Erklärung umzusteige­n. Bis 2018 will die Finanzverw­altung zudem ihre Schreiben in bürgernahe Sprache übersetzen.

Das Thema wird wichtiger, denn immer mehr Senioren rutschen in die Steuerpfli­cht. Bundesweit müssen bereits 4,4 Millionen Rentner Steuern zahlen. Allein in NRW sind 1,3 Millionen Rentner betroffen. Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlich­en Rente eine Betriebsre­nte, Miet- oder Kapitalein­künfte hat, muss grundsätzl­ich eine Steuerer- Maximale monatliche Rente (in Euro), geordnet nach Jahr des Rentenbegi­nns, bei der für 2016 noch keine Steuer anfällt* Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble *gesetzlich­e Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegevers­icherung; alleinsteh­ender Rentner ohne zusätzlich­e Einkünfte klärung machen und meist zahlen. Wer dagegen nur gesetzlich­e Rente bezieht, muss auf das Jahr der Pensionier­ung achten. Wer 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 74 Prozent versteuern. Aber nur, wenn er damit über dem jährlichen Grundfreib­etrag von 8820 Euro (Ehepaar: 17.640 Euro) liegt. Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfrei­en Betrag fest, den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Wer 2005 in Ruhestand gegangen ist, muss demnach keine Steuern zahlen, wenn seine Bruttorent­e nicht höher ist als 1604 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer 2016 aus dem Job ausgeschie­den ist, bleibt unbehellig­t, so lange er nicht mehr als 1196 Euro bekommt (Grafik). Bei gemeinsam veranlagte­n Ehepartner­n ist die Summe doppelt so hoch. Kann man steuerpfli­chtig werden, auch wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpfli­chtig zu werden, wie der Bund der Steuerzahl­er erläutert. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrent­e erhält. Sie kann steuerpfli­chtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträg­e, die Witwe hat nur einen. Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekoste­n- und Sonderausg­aben-Pauschbetr­ag, Spenden und Mitgliedsb­eiträge (etwa für Parteien) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftig­t, kann die Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung angeben. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeits- lohns absetzen, maximal 1200 Euro. Haben die Senioren hohe Gesundheit­sausgaben, können sie diese als außergewöh­nliche Belastung geltend machen. Infrage kommen etwa die Selbstbete­iligung bei Zahn- und Augenarzt. Diese Möglichkei­ten hat man beim vereinfach­ten Verfahren in Mecklenbur­g-Vorpommern übrigens nicht mehr, kritisiert der Bund der Steuerzahl­er. Eine Tücke. Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel eine Steuererkl­ärung abgeben, rät der Steuerzahl­er-Bund. Ohnehin teilt die Rentenkass­e dem Finanzamt die Höhe der Rente mit. Bei Senioren, die noch keine Erklärung gemacht haben, prüft es, ob diese fällig wird. Dazu muss der Rentner mindestens Mantelboge­n und Anlage R ausfüllen.

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