Rheinische Post Hilden

Stadt Lünen plant ersten Hundewald in NRW

- VON MARKUS PLÜM

Ein 1,5 Hektar großes Waldstück soll dafür eingezäunt werden. Zustimmung des Forstamts fehlt aber noch.

LÜNEN 15.000 Quadratmet­er leinenlose­s Vergnügen. Das könnte für die rund 6000 in der Stadt Lünen lebenden Hunde bald Wirklichke­it werden. Denn die Stadt im Kreis Unna plant derzeit als erste Kommune in NRW die Einrichtun­g eines Hundewalds.

Die Idee dazu kam Paul Jahnke, Ortsverein­svorsitzen­der der CDU Lünen-Brambauer. „Die Idee hatte ich bereits vor zwei oder drei Jahren. Aber in die Spur gebracht habe ich mein Anliegen jetzt nach einem Besuch in Dänemark“, sagt Jahnke. Dort sind Hundewälde­r, in denen die Tiere nach Lust und Laune toben können, längst keine Besonderhe­it mehr. Rund 600 umzäunte Waldgebiet­e gibt es in Dänemark, in denen – anders als sonst üblich – der Leinenzwan­g aufgehoben ist.

So etwas soll es nach dem Willen von Jahnke demnächst auch in Lünen geben. Daher hat er mit der CDU-Fraktion jüngst einen ent- sprechende­n Antrag gestellt. Ausgeguckt hat der 63-Jährige dafür das 1,5 Hektar große Waldgebiet Tockhausen im Stadtteil Brambauer. Zwar dürften Hunde auch in einem „normalen“Wald ohne Leine laufen – allerdings die befestigte­n Wege dabei nicht verlassen. Ein Hundewald wäre für Jahnke die ideale Alternativ­e. „Wir befinden uns auf einem gu- ten Weg, Ende August gibt es einen Ortstermin mit der Kreisverwa­ltung und dem Landesbetr­ieb Wald und Holz NRW.“

Auch die Stadtverwa­ltung Lünen hat keine grundsätzl­ichen Bedenken. „Ein Vorteil wäre, kanalisier­en zu können, wo die Halter mit ihren Tieren unterwegs sind. Zudem könnte man den Haltern mehr Frei- heiten einräumen als beispielsw­eise im Park“, sagt eine Stadtsprec­herin. Derzeit werde noch geprüft, welche Kosten der Stadt entstünden – ein Hauptkoste­nfaktor wäre derzeit der Zaun, mit dem das Waldstück eingegrenz­t werden müsste.

Allerdings könnte dieser Zaun auch der Grund sein, warum dem Projekt letztlich doch noch die Zustimmung verweigert werden könnte. „Es gibt das allgemeine Waldbetret­ungsrecht. Eine Einzäunung müsste daher ausreichen­d begründet werden“, sagt Michael Blaschke vom Landesbetr­ieb Wald und Holz NRW. Pauschal könne man das allerdings nicht beurteilen, da viel auch von den lokalen Gegebenhei­ten abhinge. „Das wird vor Ort geprüft.“

Bei den Lüner Initiatore­n geht man hingegen davon aus, dass diese Prüfung positiv ausfallen wird. Derzeit wird ein Verein gegründet, der sich um die Unterhaltu­ng des Hundewalde­s kümmern will. 60 Interessen­ten hätten bislang ihre Unterstütz­ung zugesicher­t.

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FOTO: MARKUS VAN OFFEREN Hunde dürfen auch im „normalen“Wald ohne Leine laufen – allerdings die befestigte­n Wege dabei nicht verlassen.

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