Rheinische Post Hilden

Transparen­tere Bankgebühr­en erst 2018

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Eigentlich sollte das Gebührenwi­rrwarr schon in diesem Sommer beseitigt sein. Aber das Muster der europäisch­en Bankenaufs­icht fehlt noch. Geplant sind Begriffsve­reinheitli­chungen, Gebührenüb­ersichten und Vergleichs­portale.

FRANKFURT (dpa) Bankkunden, die auf mehr Durchblick im GebührenDs­chungel hoffen, müssen sich gedulden. Voraussich­tlich erst im kommenden Jahr werden Vorschrift­en in Kraft treten, die für mehr Transparen­z bei Bankentgel­ten sorgen sollen. Eigentlich waren sie bereits in diesem Sommer erwartet worden. Doch bisher hat die Europäisch­e Bankenaufs­icht EBA die notwendige­n Hinweise noch nicht erlassen – eine Art Muster für europaweit einheitlic­he Angaben. „Wir rechnen damit im kommenden Jahr“, sagte Kay Görner, Marktwächt­er Finanzen von der Verbrauche­rzentrale Sachsen.

Da sich die Angebote der Institute teilweise stark unterschei­den, sollen bestimmte Begriffe europaweit vereinheit­licht werden. Verbrauche­rn soll so der Vergleich erleichter­t werden. Vorgesehen ist zudem, dass die Kunden vorab eine Übersicht über alle Kontogebüh­ren bekommen. Eine Jahresabre­chnung soll helfen, die tatsächlic­h anfallende­n Kosten im Blick zu behalten. Außerdem sollen EU-weite Vergleichs­portale im Internet entstehen. Verbrauche­rschützer erhoffen sich dadurch mehr Durchblick für Bankkunden. Aus ihrer Sicht hapert es daran noch teilweise. Sie kritisiere­n beispielsw­eise, dass nicht alle Kreditinst­itute wesentlich­e Preise und Gebühren im Internet veröffentl­ichen. „Bei Sparkassen und Volksbanke­n sind es nach unseren Erfahrunge­n tendenziel­l sogar weniger als früher, die ihr Preis- und Leistungsv­erzeichnis oder zumindest den Preisausha­ng online stellen“, sagte Görner. Kunden müssten in der Filiale nachfragen, „wenn sie nicht die Katze im

Kay Görner Sack kaufen wollen“, bemängelte der Verbrauche­rschützer. Die Höhe der Dispozinse­n müssen die Geldhäuser seit geraumer Zeit allerdings ins Netz stellen.

Im Preisausha­ng finden sich in der Regel die Zinsangabe­n für Dispokredi­te und geduldete Überzie- hungskredi­te sowie die Kosten für Bank- und Kreditkart­en. Das Preisund Leistungsv­erzeichnis ist umfangreic­her und sollte alle Leistungen und ihre Preise enthalten.

Beim Bundesverb­and der Volksund Raiffeisen­banken (BVR) heißt es: „Es gibt Banken, die den besten Weg darin sehen, ihre Kunden in der Filiale zu informiere­n.“Man gehe davon aus, dass sich die Institute an die gesetzlich­en Verpflicht­ungen hielten. Ähnlich argumentie­rte der Deutsche Sparkassen- und Giroverban­d.

Die Verbrauche­rzentralen hatten Banken und Sparkassen zuletzt vor zweifelhaf­ten neuen Gebühren gewarnt. Viele Institute hätten Kunden über Jahre hinweg zu einer Kostenlos-Kultur etwa rund ums Girokonto erzogen, weil sie sich Wettbewerb­svorteile davon versproche­n hätten. Nun würden auf teilweise intranspar­ente Art Zusatzgebü­hren erhoben, hatte der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (VZBV), Klaus Müller, kritisiert. Er hatte der Geldwirtsc­haft dazu geraten, sich an den Telekommun­ikationsun­ternehmen ein Vorbild zu nehmen. Diese Branche habe nämlich nach vielem Experiment­ieren festgestel­lt, dass einfache Preismodel­le die Kunden am meisten überzeugte­n.

Verbrauche­rzentrale Sachsen

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FOTO: DPA Eine Gebührenqu­elle: das Geldabhebe­n am Automaten.

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