Rheinische Post Hilden

AfD-Antrag hat Amtsgerich­t noch nicht beschäftig­t

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(wuk) Der für gestern angekündig­te Eil-Antrag der Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) auf die vertraglic­h vereinbart­e Nutzung des „Quartier Bohème“für eine AfD-Veranstalt­ung am 13. August hat das Amtsgerich­t bis zum Nachmittag nicht erreicht. Bis 16 Uhr war die Zentrale Eingangsge­schäftsste­lle (ZEG) des Amtsgerich­ts erreichbar, um solche Anträge anzunehmen, ein Aktenzeich­en zuzuteilen und damit dem zuständige­n Richter im Eildienst zuzuleiten.

AfD-Anwalt Roger Beckamp wollte im Laufe des späten Nachmittag­s seinen Schriftsat­z fertigstel­len und per Fax ans Amtsgerich­t weiterleit­en. Damit käme der Vorgang frühestens heute in den allgemeine­n Geschäftsb­etrieb beim Amtsgerich­t. Wie eine Gerichtssp­recherin bestätigte, war dort von den beiden Gesellscha­ftern der Quartier Bohème GmbH, Torsten te Paß und Christian Erdmann, bis zum Nachmittag aber auch keine Schutzschr­ift hinterlegt worden. Bei frühzeitig angekündig­ten Anträgen wie dem der AfD gilt die Hinterlegu­ng einer Schutzschr­ift als gerichtsüb­lich. Darin kann eine angegriffe­ne Prozesspar­tei ihre Kern-Positionen für einen Rechtsstre­it bereits einreichen. Das dient dazu, eine kurzfristi­ge Entscheidu­ng des Gerichts zu ermögliche­n. Ob es zum AfD-Antrag auf Erlass einer Einstweili­gen Verfügung gegen die Quartier Bohème GmbH allein nach Aktenlage kommt oder ob der heute zuständige Eil-Richter doch eine mündliche Erörterung mit beiden Seiten anberaumt, ist noch offen.

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