Rheinische Post Hilden

Sparkasse schickt Online-Kunden Werbung

-

Die Stadtspark­asse ändert ab dem 1. Oktober ihre Nutzungsbe­dingungen für elektronis­che Post.

(tak/pfw) Allgemeine Geschäftsb­edingungen (AGB) sollte man lesen, doch häufig kommt es nicht dazu: Mal fehlt Zeit, mal Interesse. Dabei werden auf diesem Weg nicht selten für Kunden wichtige Änderungen kundgetan. So wie im aktuellen Schreiben, das die Stadtspark­asse Düsseldorf jetzt an ihre OnlineKund­en geschickt hat. Die SSK ändert nämlich ab dem 1. Oktober die Bedingunge­n für die Nutzung des Elektronis­chen Postfachs. Dort sollen künftig nicht nur sämtliche Mitteilung­en der Sparkasse, sondern auch ihrer Verbundpar­tner sowie werbliche Inhalte eingestell­t werden.

Das heißt: Online-Banking-Nutzer bekommen bald ungefragt Werbung zugeschick­t. Einen Kunden ärgert das Vorhaben: „Wenn ich das richtig verstehe, will mich die Stadtspark­asse demnächst mit Werbung vollspamme­n, mich mit ZwangsWerb­ung beglücken. “

Als Alternativ­e bleibt, das elektronis­che Postfach abmelden zu lassen. Bei der Bank klingt das harmloser: Es sei normal, dass AGB von Zeit zu Zeit an die aktuelle Rechtsspre­chung angepasst und für Onlinekund­en inhaltlich und funktional verändert werden, sagte Sprecher Michael Dieter Klein. In den aktuellen Änderungen der Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen sieht die Stadtspark­asse Düsseldorf sogar einen Dienst am Kunden: „Es geht nicht darum, Kunden mehr Werbung zur Verfügung zu stellen“, sagt Klein. Vielmehr gehe es darum, dass Kunden, die vorzugswei­se OnlineBank­ing nutzen, dieselben Informatio­nen zur Verfügung gestellt werden wie denjenigen, die regelmäßig eine Filiale aufsuchen. „Im Zweifelsfa­ll gehen Online-BankingNut­zer nicht mehr in die Filialen. Und dort liegen ja auch Broschüren mit den neuesten Produktinf­ormationen aus“, so Klein. Das seien beispielsw­eise aktuelle Informatio­nen zu Ratenkredi­ten, zur Riester-Rente und ähnlichem. Mitteilung­en von Verbundpar­tnern könnten beispielsw­eise Angebote der Provinzial­versicheru­ng sein.

Doch in der Filiale können Kunden wählen, ob sie eine Broschüre mitnehmen möchten, ob die Informatio­n relevant sein könnte. Beim elektronis­chen Postfach nicht. Das sei jedoch technisch nicht anders lösbar, erklärt Klein. Für OnlineBank­ing-Nutzer, denen die neuen AGB Bauchschme­rzen bereiten, hat die Stadtspark­asse einen Rat: „Bei Klärungsbe­darf sollten Kunden mit ihrem Kundenbera­ter sprechen. Im direkten Austausch lassen sich Fragen sicherlich einfacher klären.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany