Gericht: 1,61 Meter große Frau kann zur Polizei
DÜSSELDORF (RP/dpa) Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern entschieden. Geklagt hatten die Krefelderin Johanna Fee Dillmann sowie vier weitere abgelehnte Bewerberinnen – mit Erfolg. Die Richter kritisierten gestern die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen. „Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung.
Im Grundsatz sehe das Land 163 Zentimeter Körperlänge als ausreichend für Männer und Frauen im Polizeidienst an, argumentierte Richter Müller. Für eine Ausnahme vom Prinzip der Bestenauslese brauche es aber ein Gesetz statt eines Erlasses. Die Praxis lasse unter Umständen auch fachlich weniger geeignete Frauen zum Polizeidienst zu. „Frauenförderung steht nicht über allem.“
Die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) forderte eine Abschaffung der starren Mindestgrößen und eine bundesweite Regelung. „Natürlich kommt es im Polizeiberuf auch auf die körperliche Durchsetzungsfähigkeit an“, sagte der GdP-Vorsitzende in NRW, Arnold Plickert. Dies hänge aber nicht allein davon ab, ob Bewerber wenige Zentimeter größer oder kleiner sei- en. Kleinere Bewerber könnten, wie etwa heute schon in Bayern, durch einen sportlichen Vortest ihre Leistungsfähigkeit beweisen.
Johanna Fee Dillmann fühlt sich durch das Urteil bestätigt, auch wenn es am Ende eher ein formaler Grund ist, der sie bei der Polizei wieder ins Spiel bringt. „Ich möchte in eine Dienststelle mit einer Hundertschaft.“Das Land prüft das Urteil jetzt gründlich. Wie hoch die Mindestgröße schließlich ausfallen wird, ist offen.