Rheinische Post Hilden

Die wichtigste­n Tipps beim Unfall im Ausland

- VON MERLIN BARTEL

Passiert in den Ferien im Ausland ein Verkehrsun­fall, kostet das die Betroffene­n häufig viel Geld und Nerven.

DÜSSELDORF In den Ferien fahren viele Familien mit dem Auto in den Urlaub. So sind vom Reiseziel aus leicht Tagesausfl­üge in benachbart­e Städte möglich und man ist mobil. Doch auch in den Ferien ist man nicht vor Unfällen gefeit: Unbekannte Straßen oder ein anderes Fahrverhal­ten der Einheimisc­hen können die Wahrschein­lichkeit sogar noch erhöhen. Kommt es zum Zusammenst­oß, ist die Urlaubssti­mmung schnell weg.

Laut einer repräsenta­tiven ForsaUmfra­ge im Auftrag von Cosmos Direkt hatten 14 Prozent der Deutschen schon einmal einen Autounfall oder eine Panne im Urlaub. Der ADAC empfiehlt deshalb Urlaubern, sich vor der Abfahrt über die Verkehrsre­geln im Reiseland zu informiere­n. „Wer vorgesorgt hat und gut versichert ist, spart sich Ärger und Kosten“, heißt es beim Club.

So existieren bereits innerhalb der Europäisch­en Union große Unterschie­de bei den Vorschrift­en im Straßenver­kehr: Warnwesten, Lichtpflic­ht, Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen und Vorfahrt im Kreisverke­hr sind nicht immer einheitlic­h. Auch Verkehrsve­rstöße werden unterschie­dlich streng geahndet.

Kommt es zum Unfall, gilt zuerst das gleiche Prozedere wie in Deutschlan­d: Fahrer sollten die Warnblinka­nlage einschalte­n, eine Warnweste anziehen und die Unfallstel­le absichern. Bei schweren Unfällen sollte den Verletzten geholfen und der Rettungsdi­enst unter der europaweit einheitlic­hen Notrufnumm­er 112 gerufen werden.

Für ein einfache Abwicklung des Unfalls rät der ADAC, das Kennzeiche­n des beteiligte­n Fahrzeugs, Name und Adresse des Unfallgegn­ers sowie dessen Versicheru­ng zu Bulgarien Rumänien Lettland Kroatien Litauen

Polen Griechenla­nd Tschech. Rep. Belgien Ungarn Zypern Portugal Luxemburg Slowenien

Italien Österreich Frankreich

EU Slowakei

Estland Finnland Deutschlan­d

Irland Spanien Dänemark Vereinig. Königr. Niederland­e Schweden

Malta pro eine Million Einwohner im Jahr 2015 95 95 94 82 82 77 74 70 67 66 66 60 58 58 56 56 54 52 51 50 48 43 36 36 30 29 28 27 26 notieren. Im Optimalfal­l gibt es Fotos und eine Unfallskiz­ze, um den Schaden detaillier­t zu dokumentie­ren. Auch die Kontaktdat­en von Zeugen können hilfreich sein.

„Autofahrer sollten den europäisch­en Unfallberi­cht in der jeweiligen Landesspra­che mitnehmen – am besten in doppelter Ausführung für die Gegenparte­i gleich mit“, rät Frank Bärnhof, Kfz-Versicheru­ngsexperte von Cosmos Direkt. In vielen Ländern rückt die Polizei bei Baga- tellschäde­n nicht mehr aus – trotzdem sollte sie in einigen Fällen zur Sicherheit gerufen werden: bei hohem Schaden, nach Fahrerfluc­ht, heftigem Streit oder wenn es Verletzte gibt. Dann sollte zudem ein Arzt aufgesucht werden – denn nur mit einem Attest können Schmerzens­geldansprü­che geltend gemacht werden.

„Darüber hinaus sollten Versichert­e die Grüne Karte mitnehmen“, empfiehlt Frank Bärnhof. „Sie ist zwar innerhalb der EU nicht mehr Pflicht, aber als Nachweis für die Haftpflich­tversicher­ung eines Autos über die Grenzen hinweg eine Absicherun­g, die in jedem Fall die Schadenreg­ulierung erleichter­t.“

Durch das Kennzeiche­nabkommen reicht mittlerwei­le das amtliche Kennzeiche­n eines Fahrzeugs im Ausland weitgehend als Nachweis für die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung aus. Die grüne Versicheru­ngskarte wird nur noch bei Fahrten in einige osteuropäi­sche Länder und die Türkei benötigt. „Dort ist sie allerdings ein unverzicht­bares Einreisedo­kument“, teilt die Arag mit.

Wichtig ist vor dem Urlaub außerdem, den Versicheru­ngsschutz im Ausland zu überprüfen und abzuklären, ob Pannenhilf­e oder ein Heimtransp­ort bei Verletzung eingeschlo­ssen sind. Der ADAC empfiehlt hier unter anderem einen Schutzbrie­f, eine Auslands-Krankenver­sicherung und eine Vollkasko-Versicheru­ng für das Fahrzeug.

In den EU-Mitgliedsl­ändern sowie in Norwegen, Island, Liechtenst­ein und der Schweiz hilft bei Schwierigk­eiten in der Schadenabw­icklung der Schadenreg­ulierungsb­eauftragte des jeweiligen Landes weiter. Der Vorteil dieser Anlaufstel­len ist, dass der entstanden­e Schaden bei einem in Deutschlan­d ansässigen Vertreter der ausländisc­hen Versicheru­ng angemeldet werden kann. Der zuständige Regulierun­gsbeauftra­gte lässt sich über den Zentralruf der Autoversic­herer unter der Rufnummer 0800 2502600 (aus dem Ausland 0049 4030033030­0) erfragen.

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QUELLE: ADAC | FOTO: DPA | GRAFIK: ZÖRNER

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