Rheinische Post Hilden

Autoteil verrät Fahrerflüc­htige: Geldstrafe

- VON SANDRA GRÜNWALD

Amtsgerich­t verurteilt Frau: Kfz-Sachverstä­ndiger weist genauen Ablauf des Unglücks nach.

HILDEN/LANGENFELD Erst soll sie ein Auto angefahren und sich dann aus dem Staub gemacht haben: Weil ein Teil ihres Fiats im Juni letzten Jahres am Ort des Geschehens zurückgebl­ieben und die von ihr geschädigt­e Autofahrer­in Wochen später den zugehörige­n Wagen entdeckte, musste sich eine Frau gestern vor dem Amtsgerich­t Langenfeld verantwort­en. Das ist auch für die Stadt Hilden zuständig.

Die Angestellt­e bestritt den Vorwurf der Unfallfluc­ht. Von einem Zusammenst­oß habe sie nichts bemerkt, sagte sie. Laut Anklage sollte sie seinerzeit beim Ausparken einen VW Golf stark beschädigt haben. Danach sei sie weitergefa­hren, ohne die Polizei oder den Halter des Golfs in irgendeine­r Weise zu informiere­n. An dem Volkswagen entstand laut Kostenvora­nschlag ein Schaden von 1087 Euro.

Die Beschuldig­te behauptete, keinen Unfall bemerkt zu haben. Erst, als sie zuhause angekommen war, sei ihr aufgefalle­n, dass ein Fahrzeugte­il an ihrem Fiat fehle. Genau dieses Teil hatte die Halterin des Golfs gefunden, als sie zu ihrem Auto zurückkehr­te. Als Zeugin sagte sie im Gerichtssa­al aus, dass sie den Schaden sowie das Fahrzeugte­il sofort gesehen und daraufhin die Polizei gerufen hätte. Diese habe den Unfall aufgenomme­n und ihr aufgetrage­n, künftig nach einem Wagen Ausschau zu halten, dem dieses Teil fehle. Tatsächlic­h sei ihr einige Wo- chen später der Fiat aufgefalle­n, worauf sie die Polizei informiert­e. Das Gericht hatte einen Gutachter damit beauftragt, festzustel­len, ob der Schaden am Golf von besagtem Fiat stammt und ob der Unfall von dessen Fahrerin wahrzunehm­en war.

Der Kraftfahrz­eug-Sachverstä­ndige Martin Pieper ließ hierzu beide Autos im vermuteten Unfallbere­ich einander gegenübers­tellen. Nach eigenen Angaben stellte er zweifelsfr­ei fest, dass die Schäden an beiden Autos zusammenpa­ssen. Daher kam er in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Fiat die Schäden verursacht hat. Ob die Fahrerin den Unfall optisch hat wahrnehmen können, konnte der Sachverstä­ndige nicht nachweisen. Doch dass sie ihn in jedem Fall hätte hören und auch spüren müssen, legte er ausführlic­h dar. Obwohl die Fiat-Fahrerin bis zuletzt jeden Vorsatz abstritt, hat sie nach dem Urteil 600 Euro in 30 Tagessätze­n zu zahlen. Außerdem wurde ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.

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