Rheinische Post Hilden

Unterhalts­vorschuss ist neu geregelt

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KREIS METTMANN (RP) Rückwirken­d zum 1. Juli sollen bundesweit neue Bestimmung­en im Unterhalts­vorschussr­echt gelten. Dieses Gesetz regelt die finanziell­e Unterstütz­ung von Alleinerzi­ehenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhalts­verpflicht­ungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.

Die größten Veränderun­gen sind die Abschaffun­g der Altersgren­ze und die Begrenzung der Bezugsdaue­r. War die Berechtigu­ng vorher auf maximal sechs Jahre innerhalb der ersten 12 Lebensjahr­e begrenzt, so kann eine Berechtigu­ng nunmehr durchgehen­d von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es bestehen. Erst mit Inkrafttre­ten der Gesetzesän­derungen können die Bewilligun­gen nach den neuen Regelungen vorgenomme­n werden. Anträge können aber schon jetzt bei der Stadtverwa­ltung gestellt werden. Zuständig für die Beratung und Bearbeitun­g der Anträge in Wülfrath sind Frau Rehwald (18280) und Frau Kirschner (18-254).

Für die Städte im Kreis kann das teuer werden. Bund und Länder haben die Regelung beschlosse­n und bei den Kommunen bleiben am Ende die Kosten übrig. Wichtig: Der Unterhalts­vorschuss ersetzt nicht den Unterhalt. Der Staat hilft dem Unterhalts­pflichtige­n dabei, seine Zahlungspf­licht zu erfüllen. Sobald er wieder selbst in der Lage ist, etwa aus eigenem Einkommen seinen Verpflicht­ungen nachzukomm­en, muss er das Geld an den Staat wieder zurückzahl­en.

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