Rheinische Post Hilden

Weniger Werbung für besseres Straßenbil­d

- VON RALF GERAEDTS

Stadt und Stadtmarke­ting informiere­n am 7. September Gewerbetre­ibende über die neuen Regeln.

HILDEN Hilden hat eine attraktive Innenstadt. Von den Kunden gelobt werden, neben einem überdurchs­chnittlich­en Einzelhand­elsangebot, „Flair und Atmosphäre“. Kritik gibt es allerdings immer wieder zu Zahl und Aussehen mobiler Werbeanlag­en; dazu zählen Werbeschil­der und Werbefahne­n.

Vor diesem Hintergrun­d haben Rat und Verwaltung gerade eine neue Sondernutz­ungssatzun­g erlassen, die Bild und Bummeln auf der Mittelstra­ße verbessern soll. Das Kölner Institut für Handelsfor­schung hatte 2016 Innenstadt­besucher zu ihren Einkaufsge­wohnheiten und der Attraktivi­tät der Innenstadt befragt.

„Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt“, findet auch Stadtmarke­ting-Geschäftsf­ührer Volker Hillebrand. Er weist auf eine Informatio­nsveransta­ltung hin, bei der am Donnerstag, 7. September, ab 19 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhaus­es, Mittelstra­ße 40, die Neuregelun­gen erläutert werden, die am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Das Stadtmarke­ting empfiehlt besonders Einzelhänd­lern und Gastronome­n die Teilnahme. Bei einem „Business-Breakfast“am Freitag, 8. September, will das Stadtmarke­ting in einem kleineren Mitglieder­kreis Satzungsde­tails vertieft diskutiere­n. Anmeldunge­n bis zum 1. September per E-Mail unter hillebrand@stadtmarke­ting-hilden.de.

Jeder Einzelhand­els- und Gastronomi­ebetrieb darf künftig nur noch eine Werbeanlag­e je zehn Meter Fassadenlä­nge tage- oder stundenwei­se installier­en. In Fußgängerz­onen ist die maximale Größe auf Din A1 begrenzt. Doppelt so groß dürfte ein Aufsteller vor einer Passage sein – allerdings müssten sich alle Geschäfte, die werben wollen, diese Fläche teilen. Festgelegt ist auch, dass Werbeanlag­en den Fußgängerv­erkehr im öffentlich­en Raum nur unwesentli­ch behindern dürfen.

Rettungswe­ge, Hausund Ladeneingä­nge müssen freigehalt­en werden, die Plakatstän­der dürfen keine Barriere bilden.

Volker Hillebrand

Warentisch­e, Warenständ­er, Vitrinen, Schaukäste­n, Regale oder Kleiderstä­nder vor den Geschäften dürfen nur mit Genehmigun­g der Stadt Hilden aufgestell­t werden. Rollcontai­ner, Transportw­agen, Kommission­ierwagen, Paletten sind nicht zulässig; nur für Auslagen von Blumengesc­häften gelten diese Einschränk­ungen nicht.

Für den Bereich der Mittelstra­ße zwischen der Benrater Straße und dem Markt sowie zwischen Heiligen- und Hochdahler Straße sagt die neue Sondernutz­ungs-Satzung: „Werbeanlag­en und Warenausla­gen dürfen nur in der Flucht der Straßenbäu­me aufgestell­t werden.“Zwischen Markt und Bismarckst­raße sind ist auf der Südseite die Baumflucht vorgegeben, auf der Norseite ein Mindestabs­tand von 1,20 Meter vom Haus. Die maximale Tiefe von Warenausla­gen ist auf 1,20 Meter begrenzt.

„Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt“

Stadtmarke­ting

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