Amtsgericht: Wasser von Balkon auf Grill gegossen
(wuk) Ein Dauerstreit um die Grillfreuden eines Nachbarn gipfelt beim Amtsgericht jetzt in einer Anklage gegen eine 52-jährige Anwohnerin aus Niederkassel. Die Frau hatte beim Amtsgericht sogar eine Verfügung erwirkt, wonach ihr Nachbar in der darunter liegenden Wohnung keinen Holzkohlegrill mehr verwenden durfte. Als der Mann (55) einen Gasgrill nutzte, soll die Frau kurzerhand Wasser von ihrem Balkon gegossen, damit eine explosionsartige Verdampfung ausgelöst und dem Nachbarn erhebliche Verbrennungen zugefügt haben. Die Anklage, über die Ende August verhandelt wird, lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe die Frau die Verletzung ihres Nachbarn im Juli 2016 in Kauf genommen, als sie angeblich ohne weitere Vorwarnung das Wasser geschüttet habe. Doch die Angeklagte bestreitet nicht nur das. Sie gab im Vorfeld der Verhandlung sogar an, der Wasserguss sei nicht von ihr gekommen. Fakt ist allerdings: Durch den kalten Guss und die explosionsartige Verdampfung erlitt der 55jährige etliche Verbrennungen.
Gutachter Christoph Winter geht anhand der Anklage davon aus, dass diese Verletzungen des Anwohners wohl nicht durch den plötzlich aufsteigenden Wasserdampf verursacht wurden, sondern dass es sich um eine „klassische Fettexplosion“gehandelt haben könnte. Speziell bei Gasgrills werde das deutlich über hundert Grad Celsius erhitzte Fett meist in einer Auffangschale gesammelt – und wenn darauf Wasser gekippt wird, dehnt es sich um ein Vielfaches aus.