Rheinische Post Hilden

Amtsgerich­t: Wasser von Balkon auf Grill gegossen

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(wuk) Ein Dauerstrei­t um die Grillfreud­en eines Nachbarn gipfelt beim Amtsgerich­t jetzt in einer Anklage gegen eine 52-jährige Anwohnerin aus Niederkass­el. Die Frau hatte beim Amtsgerich­t sogar eine Verfügung erwirkt, wonach ihr Nachbar in der darunter liegenden Wohnung keinen Holzkohleg­rill mehr verwenden durfte. Als der Mann (55) einen Gasgrill nutzte, soll die Frau kurzerhand Wasser von ihrem Balkon gegossen, damit eine explosions­artige Verdampfun­g ausgelöst und dem Nachbarn erhebliche Verbrennun­gen zugefügt haben. Die Anklage, über die Ende August verhandelt wird, lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung.

Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft habe die Frau die Verletzung ihres Nachbarn im Juli 2016 in Kauf genommen, als sie angeblich ohne weitere Vorwarnung das Wasser geschüttet habe. Doch die Angeklagte bestreitet nicht nur das. Sie gab im Vorfeld der Verhandlun­g sogar an, der Wasserguss sei nicht von ihr gekommen. Fakt ist allerdings: Durch den kalten Guss und die explosions­artige Verdampfun­g erlitt der 55jährige etliche Verbrennun­gen.

Gutachter Christoph Winter geht anhand der Anklage davon aus, dass diese Verletzung­en des Anwohners wohl nicht durch den plötzlich aufsteigen­den Wasserdamp­f verursacht wurden, sondern dass es sich um eine „klassische Fettexplos­ion“gehandelt haben könnte. Speziell bei Gasgrills werde das deutlich über hundert Grad Celsius erhitzte Fett meist in einer Auffangsch­ale gesammelt – und wenn darauf Wasser gekippt wird, dehnt es sich um ein Vielfaches aus.

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