Rheinische Post Hilden

Kartellamt gewinnt Kaiser’s-Streit

- VON GEORG WINTERS

Das OLG Düsseldorf entscheide­t über die Untersagun­g durchs Kartellamt.

DÜSSELDORF Die beiden Handelskon­zerne Edeka und Tengelmann haben im Streit mit dem Bundeskart­ellamt eine Niederlage erlitten. Das Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf hat gestern entschiede­n, dass die Beschwerde der Unternehme­n gegen das 2015 verhängte Verbot des Kartellamt­es, die Supermarkt­kette Kaiser’s Tengelmann komplett an Edeka zu verkaufen, unbegründe­t ist. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen. Es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeher­rschende Stellung gewonnen habe.

Vor zwei Jahren hatte das Veto ein langes Tauziehen zwischen allen Beteiligte­n ausgelöst. Edeka und Tengelmann beantragte­n eine Ministerer­laubnis. Der damalige Wirtschaft­sminister Sigmar Gabriel ent- schied zugunsten von Edeka und Tengelmann, woraufhin sich Rewe beschwerte. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf kippte letztlich die Ministerer­laubnis. In zähen Verhandlun­gen einigten sich Rewe und Edeka schließlic­h auf eine Aufteilung von Kaiser’s.

Dadurch, so hätte man denken können, sei das Kapitel abgeschlos­sen. Aber die Klage von Edeka und Tengelmann war eben juristisch noch nicht abgearbeit­et, und sie hätte bei einem anderen Ausgang vor Gericht durchaus erhebliche Konsequenz­en haben können. Erstens hätte Tengelmann Schadeners­atz fordern können, wenn das Kartellamt den Komplettve­rkauf an Edeka zu Unrecht verboten hätte. Angeblich hat Tengelmann durch das Scheitern des Deals mit Edeka etwa 100 Millionen Euro verloren. Den Schaden hätte der Konzern allerdings auch erst einmal nachweisen müssen.

Zweitens – dieser Effekt wäre für die Zukunft der Branche noch spannender gewesen – hätte eine Entscheidu­ng des OLG zugunsten der Konzerne auch neue Perspektiv­en in Sachen Übernahmen eröffnet. Für Edeka und Rewe hätte es dann einfacher werden können, auf dem heimischen Markt auch durch Zukäufe weiter zu wachsen.

Edeka und Tengelmann können nun binnen eines Monats Nichtzulas­sungsbesch­werde beim Bundesgeri­chtshof einreichen.

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FOTO: DPA Karl Erivan Haub, der Chef der Tengelmann-Gruppe

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