Rheinische Post Hilden

Statiker: „Die Wand ist jetzt sicher“

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

Abriss der alten Bäckerei Look: Die Nachbarn von Eisengasse 1 dürfen wieder ihren Garten betreten.

HILDEN Die ehemalige Bäckerei Look in der Altstadt (Schwanenst­raße 16) ist kein Denkmal, liegt aber in einem Denkmalber­eich. Deshalb sollte das Vorderhaus mit Fassade zur Straße sowie die beiden Seiten stehen bleiben. „Bei den Abbrucharb­eiten stellte sich heraus, dass das ganze Vorderhaus akut einsturzge­fährdet war“, sagt der beauftragt­e Unternehme­r Hans Blank.

Deshalb wurden die Vorderfron­t und eine Seitenwand aus Sicherheit­sgründen niedergele­gt. Mit Absicht, vermuten böse Zungen. Wir haben nachgefrag­t, wie es jetzt weiter geht.

Eine Wand steht noch. „Ein Statiker hat Sicherungs­maßnahmen berechnet und die Ausführung abgenommen“, berichtet Karin Herzfeld, Denkmalbea­uftragte der Stadt: „Das wissen wir seit Mittwochab­end. Die Nachbarn in der Eisengasse 1 dürfen jetzt wieder ihren Garten betreten. Das mussten wir aus Sicherheit­sgründen untersa- gen.“Darüber freut sich Nachbar Erich Frauenkron: „Wir waren die Leidtragen­den. Dieser Zustand war nicht akzeptabel.“Das schöne alte Fachwerkha­us Eisengasse 1 gehört der städtische­n Wohnungsba­ugesellsch­aft Hilden WGH. Deren Geschäftsf­ührer Andre von Kielpinski­Manteuffel ist wegen der Baustelle nebenan regelmäßig vor Ort.

Hat die Bauaufsich­t versagt?, hakt die Bürgerakti­on politisch nach. Das weist Erster Beigeordne­ter Norbert Danscheidt entschiede­n zurück. Die Baugenehmi­gung enthalte Auflagen. Danach darf nur ein Fachuntern­ehmen beauftragt werden. Und die Standsiche­rheit müsse auch während der Abbrucharb­eiten gewährleis­tet sein. Verantwort­lich seien Bauleiter und das Abbruchunt­ernehmen. Kontrollen während der Arbeiten sehe das Gesetz nicht vor. „Da es sich um einen erfahrenen Betrieb aus der Region handelt, war von einer sachgemäße­n Ausführung auszugehen“, sagt Danscheidt. Der Einsturz zeige jedoch, dass die Auflagen offensicht­lich nicht eingehalte­n wurden.

Den Schaden hat jetzt der Bauherr – oder das von ihm beauftragt­e Unternehme­n. Denn die Stadt be-

„Die Baugenehmi­gung enthält Auflagen, Kontrollen sieht das Gesetz

nicht vor“

1. Beigeordne­ter Danscheidt steht darauf, dass nur so wie genehmigt gebaut wird. „Der Bauherr muss jetzt neue Baupläne einreichen“, erläutert Karin Herzfeld: „Er muss die Vorderfron­t und die beiden Seitenwänd­e wieder aufbauen und fehlende Elemente durch neue ersetzen.“

Erst wenn diese Pläne genehmigt sind, kann es weitergehe­n. Das wird aber noch in diesem Jahr der Fall sein, glaubt die Sachgebiet­sleiterin der Bauaufsich­t: „Wir erwarten jetzt keine großen Probleme mehr.“Denn der Eigentümer versichert, dass er allen Auflagen nachkom- men will: „Wir sind seit 40 Jahren in Hilden als Familie ansässig. Wir sind uns über die Bedeutung unseres historisch­en Stadtkerns sehr bewusst und werden das neue Gebäude in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden in gleicher Kubatur wieder aufbauen.“

Im wieder aufgebaute­n Vorderhaus ist im Obergescho­ss eine Wohnung und im Erdgeschos­s eine Gewerbeein­heit vorgesehen.

Das ist in einem so genannten „Kerngebiet“so vorgeschri­eben. Im hinteren Teil des Geländes sind drei Stadthäuse­r geplant.

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RP-FOTO: CHRISTOPH SCHMIDT Nur eine Seitenwand des Gebäudes ist nach dem Abbruch stehen geblieben. Der Bauherr muss beide Seitenwänd­e sowie die Fassade zur Straße hin wieder aufbauen, macht die Stadt zur Auflage.
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