Rheinische Post Hilden

Knöllchen-Posse in Eller

- VON NICOLE KAMPE

Seit 15 Jahren hat Friedel Groß ein Wohnmobil. Neuerdings bekommt er für das Gefährt Verwarn- und Bußgelder vom Ordnungsam­t. Viel Papierkram für den Rentner, der seine Unschuld immer beweisen musste.

Den ersten Brief vom Ordnungsam­t mit einer Verwarnung, den Friedel Groß nicht nachvollzi­ehen konnte, erhielt der Elleraner am 21. April. Darin wurde ihm vorgeworfe­n, am 13. April um 12 Uhr mit seinem Wohnmobil auf dem Pkw-Stellplatz vor seiner Haustür geparkt zu haben. „Aber wie soll das gehen, wenn ich an diesem Morgen aus dem Campingpla­tz in Holland ausgecheck­t und um 11.25 Uhr in Roermond getankt habe?“, fragt der 75-Jährige. Diese Strecke schaffe doch keiner mit einem 30 Jahre alten Wohnmobil. Einspruch legte Groß ein bei der Stadt, fügte die Tankquittu­ng an, die er zum Glück aufgehoben hatte. Lange ist er ohne Antwort geblieben, bezahlt hat Groß das Verwarnung­sgeld nicht. „Mich hat gewundert, dass kein Foto von meinem Vergehen beigefügt war, so wie bei anderen Knöllchen normalerwe­ise“, sagt Friedel Groß.

Und auch sein nächster Verstoß ist nicht in einem Foto festgehalt­en worden, den er am 27. Juni begangen haben soll. Wenige Tage zuvor, am 22. Juni nämlich, stellte der OSD um 23.59 Uhr fest, dass der Tüv an seinem Wohnmobil abgelaufen sein soll. „Den Tüv habe ich aber am 3. Februar gemacht“, sagt Groß, eine Kopie des Tüv-Berichts schickte er an die Stadt. Kaum zwei Wochen später bekam der 75-Jährige ein Bußgeldbes­cheid wegen nicht angenommen­er Verwarnung, drei Zeugen wurden in dem Schreiben zudem benannt. „Dabei habe ich doch Einspruch eingelegt“, sagt er. Das Bußgeld hat Friedel Groß auch nicht bezahlt, wieder hat er an die Stadt geschriebe­n, wieder hat er den Beleg von der Prüfstelle beigefügt. Und wieder hat er zum Glück die Unterlagen aufgehoben, die seine Unschuld beweisen.

Sebastian Veelken, stellvertr­etender Leiter des Ordnungsam­tes, geht auf die verschiede­nen Vergehen ein: Dass sich Friedel Groß über die Verwarnung für den 13. April ärgert, das kann Veelken verstehen. Offenbar ist beim OSD eine Anzeige über einen Zeugen eingegange­n. Der Hinweis sei nicht anonym gekommen, „die würden wir gar nicht annehmen“, sagt Veelken. Aufgrund der Angaben sei die Verwarnung formuliert worden, ohne zu prüfen, ob Groß’ Fahrzeug wirklich dort gestanden hat.

„Irrtümer können passieren, und der Betroffene hat die Möglichkei­t, sich im Rahmen der Anhörung zu äußern“, sagt der stellvertr­etende Ordnungsam­tsleiter. „Was Herr Groß auch getan hat.“

Am 2. Mai sei das Verfahren eingestell­t worden, dass die Stadt dazu eine Rückmeldun­g geben muss, „ist nicht vorgesehen. Aber es ist unser Anspruch. Wir werden ihm die Einstellun­gsnachrich­t nachreiche­n“, sagt Veelken. Die abgelaufen­e TüvPlakett­e dagegen sei eine „eigene Feststellu­ng“gewesen, „auf die schriftlic­he Verwarnung, die ein Angebot ist“, habe Groß nicht reagiert. Erst nach dem Bußgeldbes­cheid sei die Kopie vom Tüv-Bericht bei der Stadt eingegange­n, weitere Informatio­nen dazu kann Veelken nicht geben, weil das Verfahren noch laufe.

Viel Papierkram, den Friedel Groß erledigen musste. Und zu den nicht nachvollzi­ehbaren Schreiben kommen noch zwei Verwarngel­der, die er im vergangene­n und in diesem Jahr vom Ordnungsam­t bekommen hat, „als ich das Wohnmobil ausgeladen habe“, sagt der 75-Jährige. Weil das Ordnungsam­t keine Ladetätigk­eit festgestel­lt haben will, musste er die jeweils zehn Euro bezahlen, mit der Begründung, „dass ich ja schon mal dort falsch gestanden habe“, sagt Groß. Immerhin: Die beiden offenen Vorwürfe wurden inzwischen ohne Angaben von Gründen zurückgeno­mmen.

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RP-FOTO: NIKA Vor 15 Jahren kaufte sich Friedel Groß das Wohnmobil. Seit zwei Jahren allerdings hat er immer wieder Ärger mit Knöllchen.

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