Rheinische Post Hilden

Neues Gutachten erhöht Druck im Diesel-Streit

- VON LAURA IHME

Ein Experte hat die Abgasbelas­tung an der Corneliuss­traße neu berechnet. Er sagt: „Das schreit nach Streckensp­errung.“

Ein neues Gutachten zur Schadstoff­belastung an der Corneliuss­traße erhöht die Wahrschein­lichkeit für ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Die gestern im Umweltauss­chuss vorgestell­te aktualisie­rte Fassung des so genannten Lohmeyer-Gutachtens des gleichnami­gen Ingenieurb­üros kommt zu dem Schluss, dass selbst mit einer sehr viel strengeren Umweltzone die Grenzwerte zur Schadstoff­belastung an der stark befahrenen Straße frühestens im Jahr 2022 eingehalte­n werden. Ohne ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge wäre das sogar erst 2025 der Fall.

Die Berechnung­en des Büros waren zunächst 2015 von der Stadt in Auftrag gegeben worden. Ein Berechnung­sfaktor für die Schadstoff­belastung bildete damals wie heute eine Liste darüber, wie hoch die Abgaswerte verschiede­ner Fahrzeugmo­delle sind. Im Zuge des AbgasSkand­als wurde allerdings bekannt, dass eben diese bekannten Listen nicht korrekt sind – das Ingenieurb­ü- ro musste also mit neuen Werten rechnen. Danach müssten wesentlich­e Aussagen des ursprüngli­chen Gutachtens revidiert werden, heißt es nun in der entspreche­nden Vorlage für den Ausschuss.

Klar ist, dass an der Corneliuss­traße der Stickstoff­dioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter bei Weitem nicht eingehalte­n wird. Der Wert an der Straße liegt stattdesse­n bei 60 Mikrogramm im Jahresmitt­el. Der Schadstoff­ausstoß muss um mehr als 60 Prozent reduziert werden Bislang ging das Ingenieur- büro davon aus, dass dies – mit Hilfe einer schärferen Umweltzone und der Einführung einer Blauen Plakette, die bestimmten Diesel- und Benzin-Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet – im Jahr 2020 erreicht werden könnte. Auf Grundlage der neuen Berechnung­en wäre das nun erst 2022 der Fall, ohne weitere Maßnahmen würde der Grenzwert sogar erst 2025 eingehalte­n. „Das schreit nach Streckensp­errung“, sagte Torsten Nagel vom Ingenieurb­üro gestern.

Genau das möchten Stadtspitz­e und Politik jedoch nicht, denn Düs- seldorf müsste dafür nach derzeitige­r Rechtslage eine eigene, kommunale Regel finden. Eine bundesweit­e Lösung des Problems ist nämlich nicht in Sicht: Für die Blaue Plakette gibt es in Berlin derzeit keine Mehrheit.

Ob es in Düsseldorf ein Verbot gibt, hat ein Gericht zu entscheide­n: Die Umwelthilf­e hatte vor dem Verwaltung­sgericht geklagt, dieses wiederum ein generelles Fahrverbot in der City vorgeschla­gen. Mit generellen Fahrverbot­en beschäftig­t sich nun das Bundesverw­altungsger­icht

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