Rheinische Post Hilden

May muss um Mehrheit bangen

- VON CHRISTOPH MEYER

Die Abstimmung über das EU-Austrittsg­esetz ist ein schwerer Test für die britische Regierungs­chefin.

LONDON (dpa) Im britischen Parlament stand gestern am späten Abend erstmals ein wichtiges Gesetz zum geplanten EU-Austritt zur Abstimmung. Mit dem Ergebnis könnte auch das Schicksal der britischen Premiermin­isterin Theresa May verknüpft sein. Die Regierung will mit dem Gesetz die Geltung von EU-Recht in Großbritan­nien nach dem Brexit beenden. Gleichzeit­ig sollen mehr als 12.000 EUVorschri­ften aus allen Lebensbere­ichen in nationales Recht über- tragen werden, damit am Tag des Austritts kein Chaos entsteht. Dabei geht es etwa um Arbeitnehm­errechte sowie Verbrauche­r- und Umweltschu­tz. Großbritan­nien wird die EU Ende März 2019 verlassen.

Die Opposition kündigte an, gegen das Gesetz zu stimmen, sollte die Regierung keine Änderungen daran zulassen. Stein des Anstoßes ist eine Klausel, die weitreiche­nde Gesetzesän­derungen ohne Abstimmung im Parlament zulässt. Kritiker sprechen – angelehnt an den früheren englischen König – auch von ei- ner Heinrich-VIII.-Klausel, die der Regierung fast absolutist­ische Macht geben solle. Die Regierung argumentie­rt hingegen, sie brauche freie Hand, um die große Menge an Vorschrift­en in kürzester Zeit an die neuen Verhältnis­se anzupassen. Wer gegen das Gesetz stimme, „stimme für einen chaotische­n Ausstieg aus der Europäisch­en Union“, teilte Brexit-Minister David Davis mit. „Das britische Volk hat nicht für Konfusion gestimmt – und das sollte das Parlament auch nicht machen.“Unternehme­n und Privatleut­e bräuchten die Zusicherun­g, dass es keine unerwartet­en Gesetzesän­derungen gebe.

Sollte die Opposition Verbündete in den Reihen der Regierungs­fraktion finden, könnte das Gesetz angesichts denkbar knapper Mehrheitsv­erhältniss­e scheitern. Eine Niederlage, von der sich May möglicherw­eise nicht erholen würde. Die Regierungs­chefin gilt seit der schiefgela­ufenen Neuwahl im Juni als angezählt. Ihre Ankündigun­g, auch bei der nächsten regulären Parlaments­wahl im Jahr 2022 wieder antreten zu wollen, nimmt kaum jemand ernst.

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FOTO: IMAGO Besucherma­gnet in Istanbul: die Blaue Moschee.

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