Rheinische Post Hilden

Wähler haben zwei Stimmen zu vergeben

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Deutsche Staatsbürg­er, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen am 24. September von einem wichtigen Recht Gebrauch machen: Politiker in den Bundestag wählen. Für diese Wahl ist Deutschlan­d in Gebiete aufgeteilt. Diese heißen Wahlkreise, obwohl sie gar nicht rund zugeschnit­ten sind, sondern krumm und schief. Derzeit ist Deutschlan­d in 299 solcher seltsamen Kreise aufgeteilt. In ihnen stimmen die Wähler ab, welche Politiker aus dem Wahlkreis in den Bundestag gehen sollen. Dass die Wahlkreise so seltsam aussehen, hat einen Grund: In jedem Kreis sollen ungefähr gleich viele Menschen leben. In Städten leben Menschen enger beieinande­r. Dort sieht der Wahlkreis auf der Karte klein aus. Auf dem Land, wo die Menschen weiter auseinande­r wohnen, sind die Kreise meist größer. Aus jedem Wahlkreis schaffen es einer oder mehrere Abgeordnet­e, in den Bundestag einzuziehe­n. Um einen Politiker zu wählen, muss ein Stimmzette­l ausgefüllt werden. Darauf stehen zwei Listen mit Namen von Politikern und Parteien. Bei der Bundestags­wahl haben Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimm­e. Das heißt: Sie sollen auf ihrem Stimmzette­l zwei Kreuzchen machen. Eines ist für einen Politiker aus dem Wahlkreis, der als ihr Vertreter in den Bundestag soll. Das zweite ist für eine Partei, die mit möglichst vielen Politikern im Bundestag vertreten sein soll. Den Stimmzette­l bekommen die Wähler am Tag der Wahl. In einem Wahllokal stecken sie ihn in einen Kasten, der Urne genannt wird. Wer will, kann sich den Stimmzette­l auch schon vor dem 24. September mit der Post schicken lassen. Er wählt dann daheim und schickt die Unterlagen ausgefüllt zurück. dpa/hh

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