Rheinische Post Hilden

Heiz-Pilz darf nicht ins Wohnzimmer

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KREIS METTMANN (dne) Keine Schonzeit für Frostbeule­n: Gut zwei Wochen vor Beginn der offizielle­n Heizperiod­e zum 1. Oktober sollen die Temperatur­en bis Mitte der Woche deutlich unter die Zehn-GradMarke fallen. Der Feuerwehrc­hef von Erkrath, Guido Vogt, warnt deshalb alle Frierenden vor lebensgefä­hrlichem Leichtsinn: „Gasbetrieb­enen Heizgeräte und Wärmequell­en sowie offene Feuerstell­en gehören nicht in eine geschlosse­ne Wohnung!“. Wer es sich damit auf die Schnelle warm machen und zugleich Stromkoste­n sparen möchte, riskiert den raschen Erstickung­stod. Voigt: „Man bemerkt eine solche Kohlenmono­xid-Vergiftung nicht.“Ganz zum Schluss werde einem leicht schwindeli­g – dann ist es zu spät. Bewohner verlieren das Bewusstsei­n und atmen die tödlichen Gase weiter ein. Welche Rechte haben Mieter, wenn ihr Vermieter die Zentralhei­zung nicht vor dem 1. Oktober anstellen möchte? Grundsätzl­ich raten sowohl die Verbrauche­rzentrale als auch der Mietervere­in Velbert dazu, möglichst zu mehreren Mietern das Gespräch zu suchen. Da viele Heizkosten mittlerwei­le nach Verbrauch abgerechne­t würden, könne es dem Vermieter eigentlich egal sein, sagt der Rechtsanwa­lt und Vorsitzend­e des Mietervere­ins, Jürgen Hübinger: „Die Heizkosten hat dann der zu tragen, dem kalt ist.“

Die Mietrechts­urteile sind eindeutig: „Ein Mieter hat eine warme Wohnung gemietet, keine kalte“, sagt Hübinger. Selbst bei einer Kälteperio­de Mitte Juli müsse die Heizung eingeschal­tet werden können. Die aus den Urteilen generierte­n Daumenrege­ln sind unterschie­dlich streng: Energieber­ater Udo Peters von der Verbrauche­rzentrale NRW nennt eine Zimmertemp­era- tur von 18 Grad an zwei aufeinande­r folgenden Tagen als Voraussetz­ung dafür, das Einschalte­n einer Zentralhei­zung verlangen zu dürfen.

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