Rheinische Post Hilden

Gasexplosi­on in Wohnhaus: Frau soll qualvoll erstickt sein

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DORTMUND (dpa) Eine verheerend­e Gasexplosi­on mit einem Todesopfer beschäftig­t seit gestern das Dortmunder Schwurgeri­cht. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Angeklagte­n Mord vor. Der 49 Jahre alte Mieter soll im März in seiner Wohnung eine Gasleitung zerstört und anschließe­nd eine offene Flamme entzündet haben. Eine Nachbarin konnte nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.

Die Mutter der Toten weint leise vor sich hin, als der Angeklagte in den Gerichtssa­al geführt wird. Der 49-Jährige trägt an beiden Händen medizinisc­he Handschuhe. Er hat bei der Explosion schwere Verbrennun­gen erlitten und danach lange Zeit auf der Intensivst­ation um sein Leben gekämpft. Zu den Vorwürfen will sich der Angeklagte frühestens am dritten Verhandlun­gstag äußern. Das ist so vorgesehen, weil dies der erste Tag ist, an dem auch der psychiatri­sche Sachverstä­ndige teilnimmt. Weil der Angeklagte als psychisch auffällig gilt, wird von dem Gutachten zur Frage der Schuldfähi­gkeit vieles abhängen.

Es war morgens gegen 8.45 Uhr, als am 31. März die Explosion das Dach des Mehrfamili­enhauses wegsprengt­e und die obere Etage einstürzen ließ. Die Trümmer flogen fast 60 Meter weit. Erst am Tag nach der Explosion fanden die Rettungskr­äfte die Leiche der 36-Jährigen in ihrer Wohnung. Laut dem Rechtsmedi­ziner soll die Frau qualvoll in ihrem Bett erstickt sein, weil ein schwerer Trümmerbro­cken auf ihrer Brust ihre Atmung blockierte.

Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft ist ausgeschlo­ssen, dass es sich um einen Unfall handelte. Dabei stützt sich die Anklage auf die Expertisen von zwei Sachverstä­ndigen, die festgestel­lt haben, dass am Gasherd in der Wohnung des 49Jährigen ein Zuleitungs­rohr absichtlic­h abgeknickt wurde.

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