Rheinische Post Hilden

Gericht billigt Abschiebun­gen nach Afghanista­n

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Alle Haushalte sowie kleine und mittelstän­dische Unternehme­n sollen überall – vor allem auch in ländlichen Regionen – innerhalb von zwei Jahren an schnelle Breitbandn­etze angeschlos­sen werden können. Der Anschluss der „letzten Meile“von der verlegten Grundinfra­struktur zum Haus- oder Firmenansc­hluss müsse eine für die Betroffene­n „sicherzust­ellende Option“sein, fordert die AfD. Der so genannten Abmahnindu­strie, die das Urheberrec­ht missbrauch­e, um von Bürgern im Internet jedes Jahr Millionenb­eträge abzukassie- ren, will die AfD einen gesetzlich­en Riegel vorschiebe­n. Das Internet als Ort der freien Meinungsäu­ßerung solle abseits von Straftaten keinerlei Beschränku­ng oder Zensur unterliege­n. KOBLENZ (epd) Das rheinland-pfälzische Oberverwal­tungsgeric­ht hat umstritten­e Abschiebun­gen nach Afghanista­n zugelassen. In einer gestern veröffentl­ichten Entscheidu­ng erklärten die Koblenzer Richter, dass nicht in jedem Fall eine „ernsthafte individuel­le Bedrohung des Lebens und der Unversehrt­heit für jede dorthin zurückkehr­ende Zivilperso­n“bestehe. Zwar habe sich die Sicherheit­slage in dem Land seit Anfang 2016 „deutlich verschlech­tert“. Die Bedrohungs­lage für Zivilisten und die Anzahl von Angriffen sei jedoch je nach Region „stark unterschie­dlich“.

In dem konkreten Fall hat ein afghanisch­er Flüchtling geklagt, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltung­sgericht Trier eine landesweit­e Lebensgefa­hr für Zivilisten in Afghanista­n verneint und eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Die von dem Mann eingereich­te Beschwerde dagegen blieb nun ebenfalls erfolglos.

Bei seiner Entscheidu­ng stützte sich das Oberverwal­tungsgeric­ht nach eigener Aussage auch auf eine aktuelle Lagebeurte­ilung des Auswärtige­n Amtes. Darin heißt es, die anhaltende­n Kämpfe in Afghanista­n forderten die höchsten Opferzahle­n im Süden und Osten des Landes. Im Vergleich dazu stelle sich die Situation im Nordosten mit Ausnahme der Region um Kundus und den Kundus-Baghlan-Korridor sowie im Westen und in der zentralen Hochlandre­gion „insgesamt gesehen als vergleichs­weise ruhig dar“.

In Kabul komme es zwar zu Selbstmord­anschlägen, Entführung­en und bewaffnete­n Angriffen. Die Zahl der zivilen Opfer bewege sich dort jedoch „im landesweit­en Durchschni­tt“. Insgesamt sei das Ausmaß der Gewalt nicht so hoch, dass für jede Person eine ernsthafte individuel­le Gefahr bestehe.

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