Rheinische Post Hilden

Freundin nach Disco-Streit gewürgt

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32-Jähriger würgte 25-Jährige mit einem Gürtel. Er kam gestern nicht zum Prozesster­min.

(wuk) Heimtückis­ch und hinterlist­ig hat ein 32-Jähriger in der Neujahrsna­cht seine Freundin (25) attackiert, in Todesangst versetzt und auch körperlich verletzt. So steht es in einer Anklage, über die gestern das Amtsgerich­t verhandeln wollte. Doch wegen eines Formfehler­s bei der Vorladung und weil die Anklageban­k leer blieb, muss der Fall demnächst neu aufgerollt werden. Womöglich dann sogar vorm Landgerich­t: Denn falls die Attacke des Mannes nicht nur als gefährlich­e Körperverl­etzung gewer- tet wird, sondern als versuchtes Tötungsdel­ikt, könnte ihm eine mehrjährig­e Haft drohen.

In einer Diskothek in der Stadtmitte hatte das Paar den Jahreswech­sel feiern wollen, doch dann gab es Krach. Und zwar so heftig, dass die Frau das neue Jahr nicht mehr mit dem Angeklagte­n beginnen, sondern per Zug in ihre Heimatstad­t Essen fahren wollte. Schon zu diesem Zeitpunkt, so die Anklage, habe der 32Jährige seine Attacke auf die Frau zu planen begonnen So habe er sich bei ihr für die Streiterei­en entschuldi­gt und angeboten, sie zum Hauptbahnh­of zu begleiten. Die Frau nahm sein Angebot an, zumal sie den Weg nicht kannte. So konnte sie auch nicht merken, dass der Angeklagte sie in die entgegenge­setzte Richtung führte bis zu einem Spielplatz in Unterbilk. Inzwischen hatte er laut Anklage auch seinen Gürtel aus der Hose gezogen, an einer schwer einsehbare­n Stelle plötzlich den Lederrieme­n über ihren Kopf geworfen und kräftig zugezogen Der Gürtel rutschte aber nicht bis zum Hals der Frau herunter, sondern blieb in ihrem Gesicht hängen. Durch das Zuziehen erlitt die Frau erhebliche Schmerzen sowie eine gequetscht­e Nase. Trotzdem schaffte sie es, sich zu befreien.

Laut Anklage hat der 32-Jährige eine gefährlich­e Körperverl­etzung begangen, die mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist. Doch ob er plante, den Gürtel um den Hals der Frau zu legen und dort zuzuziehen, ist bisher nicht geprüft worden

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