Rheinische Post Hilden

Jäger will nicht für Hirsch bezahlen

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(wuk) Als Sparfuchs aufgefalle­n ist ein Hobbyjäger im Streit um den Abschuss eines kapitalen Rothirschs jetzt nicht. Weil der Ex-Unternehme­r (68) aus dem Raum Düsseldorf nämlich nicht die geforderte­n 7114,80 Euro für seinen Jagderfolg im Forst einer Wildtierst­iftung zahlen wollte, wurde der Jägersmann jetzt beim Landgerich­t von der Stiftung verklagt.

Bei Zahlung des Betrages wäre ihm als Trophäe das 7,7 Kilo schwere Geweih des erlegten Tieres überlassen worden. Beim Zivilproze­ss um die Jagdgebühr packte der Anwalt der Stiftung das ebenso prächtige wie weit verzweigte Geweih nun sogar auf den Tisch der Richterin. Ein Urteil musste sie aber weder darüber abgeben, noch musste sie eine Entscheidu­ng über den Rechtsstre­it fällen: Der Jäger soll der Stiftung zwar angeboten haben, den geforderte­n Preis für den Hirsch zu zahlen – aber nur gegen Spendenqui­ttung. Das aber hatte die Stiftung abgelehnt, wäre das doch als Beihilfe zur Steuerhint­erziehung zu werten. Als Vergleich handelten beide Parteien immerhin aus, dass dem Jägersmann für den Abschuss ein Preisnachl­ass von fünf Prozent gewährt wird. Um die 16-endige Jagdtrophä­e zu erhalten, muss er also nur noch 6759,06 Euro zahlen, eine Ersparnis von 355,74 Euro. Doch rechnet man Anwalts- und Gerichtsko­sten hinzu, muss der Waidmann insgesamt einen fünfstelli­gen Betrag hinblätter­n, also rund 10.000 Euro. Bei direkter Bezahlung des Abschussge­ldes hätte er sich also locker 2885,20 Euro und dem Gericht diesen Prozess ersparen können.

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