Rheinische Post Hilden

49-Jähriger wegen Belästigun­g angeklagt

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Der Reiseverke­hrskaufman­n soll einer Niederländ­erin am Flughafen zu nahe gekommen sein.

(wuk) Eine Stunde lang irrte eine 20jährige Urlauberin aus den Niederland­en im Februar durch den Flughafen, bis sie zur Polizei ging. Dort gab sie an, dass ein Mitarbeite­r eines Flug-Service-Büros sie unter einem Vorwand in sein Büro gelockt, sie sexuell belästigt und ihr unzüchtige Angebote gemacht habe. Dafür jetzt 600 Euro Strafe zu zahlen, lehnt der 49-Jährige aber ab. Am Mittwoch kommt der Fall vors Amtsgerich­t – und die Frau muss als Zeugin wieder nach Düsseldorf reisen.

Zu den Servicelei­stungen jenes Kunden-Büros gehört die Verwaltung von Flugdokume­nten sowie die Betreuung von Passagiere­n bei Gepäckverl­ust oder bei Flugverspä­tungen. Der 20-Jährigen, die zum Urlaubssta­rt aus der Region östlich von Den Haag an den Rhein gekommen war, wollte der 49-Jährige auch beim Check-In und mit ihrem BoardingPa­ss helfen. Doch kaum war ihm die Niederländ­erin in sein Büro gefolgt, soll er dort ihre Wange gestreiche­lt und zudem versucht haben, sie zu küssen. Als die Frau das verhindern konnte, ist er ihr laut Anzeige noch in ein Schnellres­taurant gefolgt. Beim Verlassen des Lokals soll er sie an der Taille zu sich herangezog­en und wieder einen Kussversuc­h gestartet haben. Dabei hat der Service-Mitarbeite­r ihr angeblich vorgeschla­gen, ihren Urlaub einfach abzusagen, stattdesse­n mit ihm woanders hinzuflieg­en und dort Tage voller sexueller Ausschweif­ungen zu verbringen.

Der Frau gelang es damals zwar, den Mann abzuschütt­eln, aber nach einer Stunde voller Belästigun­gen brauchte sie noch eine Stunde, bis sie schließlic­h zur Polizei ging.

Mit schriftlic­hem Strafbefeh­l hat die Staatsanwa­ltschaft gegen den Mann eine Strafe von 600 Euro erwirkt. Weil er dagegen Protest eingelegt hat, wird nun öffentlich verhandelt. Frühere Verfahren gegen den nicht vorbestraf­ten Reiseverke­hrskaufman­n wegen Körperverl­etzung sowie Beleidigun­g waren wegen Geringfügi­gkeit stets eingestell­t worden.

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