Rheinische Post Hilden

Ex-Stadt-Mitarbeite­r ist schuldig

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DÜSSELDORF/HILDEN (wuk) Zu dreieinhal­b Jahren Gefängnis hat das Landgerich­t Düsseldorf gestern einen Ex-Mitarbeite­r des Hildener Ordnungsam­ts verurteilt. Der 58Jährige hatte zu Prozessbeg­inn Anfang Oktober unter Tränen gestanden, Gastwirte und Spielhalle­nbetreiber als Amtsperson über Jahre hinweg „abgezockt“zu haben, indem er frei erfundene Gebühren erhob und kassiert oder überhöhte Gebühren nicht oder nur teilweise an die Stadtkasse abgeführt hat. B. konnte mehr als fünf Jahre lang, von 2009 bis 2014 betrügen, veruntreue­n und sich bestechen lassen, ohne dass das auffiel. Erst im Juli 2014 flog er auf. 23 Jahre war er bei der Stadtverwa­ltung Hilden beschäftig­t. Die kündigt ihm 33 (!) Mal und brauchte rund zehn Monate, um B. zu entlassen. Ursprüngli­ch war die Anklage von einem Gesamtscha­den von rund einer Million Euro ausgegange­n, davon allein rund 80.000 Euro bei der Stadt Hilden. Abgeurteil­t wurden nun lediglich noch Taten mit einem Gesamtscha­den von rund 600.000 Euro. Sein Verteidige­r hatte der Stadt „totales Versagen“und ein erhebliche­s Mitverschu­lden angelastet, weil der Angeklagte offenbar über viele Jahre hinweg völlig unkontroll­iert habe schalten und walten können.

Die Richter haben zugunsten des 58-Jährigen jetzt anerkannt, dass er im Tatzeitrau­m spielsücht­ig gewesen sei, nach eigenen Angaben auch im Dienst täglich „zwei bis drei Stunden“via Computer gespielt habe. Zu seinen Lasten wertete die Strafkamme­r allerdings die lange Tatzeit und auch den hohen Schadensbe­trag.

Laut Geständnis hatte der 58-Jährige künftigen Spielhalle­nbetreiber­n nicht nur vorgegauke­lt, er könne gegen hohe Gebühren eine Konzession für sie beschaffen, sondern hatte ihnen auch noch weisgemach­t, sie könnten bei ihm zum Schnäppche­npreis gebrauchte Spielgerät­e kaufen, die behördlich in anderen Spielstätt­en beschlagna­hmt worden seien. Nichts davon stimmte allerdings.

Der Mann verlor nach seiner Enttarnung den lukrativen Job beim Ordnungsam­t und müht sich nun, auch durch den Verkauf seines Hauses genug Geld für eine Schadensrü­ckzahlung zusammen zu bekommen. Weitere Anklagen im Zusammenha­ng mit dieser Ordnungsam­ts-Affäre hat es nach Auskunft der Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft nicht gegeben.

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