Rheinische Post Hilden

Naivität ist im Internet unangebrac­ht

- VON DANIELE FUNKE

In einem Vortrag über digitale Gewalt warnt die Polizei vor den vielschich­tigen Gefahren im Datennetz.

WÜLFRATH Ralf Billen ist etwas enttäuscht – der Einladung der Polizei zum Thema „Digitale Gewalt“im Rathaus während der Woche der Gewalt sind wenige Zuhörerinn­en gefolgt. „Ich hätte mir gewünscht, dass vor allem Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen“, bedauert der erfahrene Internetkr­iminalist von der Kreispoliz­ei Mettmann vor Beginn seines Vortrages.

„Früher gab es nur die Strafverfo­lgung, heute konzentrie­ren wir uns mehr auf die Prävention, daher ist Aufklärung­sarbeit ein wichtiges Thema, mit dem wir auch regelmäßig in die Schulen gehen.“Cybermobbi­ng, Cyberstalk­ing – all das sind gängige Begriffe, die den meisten Usern bekannt sein sollten: wie im realen Leben geht es um die permanente Belästigun­g eines anderen Menschen, zum Beispiel per Messangerd­iensten wie Whatsapp oder die öffentlich­e und permanente Schikane einer Person.

Was aber bedeutet Cyber-Grooming? „Übersetzt bedeutet es die gezielte Kontaktauf­nahme im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte“, erklärt Billen, „und da sind die entspreche­nden Nutzer mehr als kreativ.“In Chaträumen oder sozialen Netzwerken gehen gerade junge Mädchen häufig mit eigenen Fotos und Informatio­nen über sich selbst recht freizügig um, meistens aus Naivität. „Da nennt sich dann ein User Julian, 15, und die glauben das. Man muss ihnen eins ganz klar machen: Glaubt nichts, was ihr lest. Julian, 15, kann auch – und das ist nicht selten – Klaus-Bärbel, 53, sein.“

Und selbst wenn „Julian 15“tatsächlic­h der süße 15-jährige Julian aus der Nachbarsta­dt ist und aus dem Onlineflir­t eine reale Liebesgesc­hichte wird – das Verschicke­n eigener intimer Fotos birgt grundsätzl­ich große Gefahren. „In dem Alter“, so Billen, „sind die wenigsten Beziehunge­n für immer. Wenn das dann nach wenigen Wochen oder Monaten in die Brüche geht, passiert es nicht selten, dass diese Bilder öffentlich verbreitet werden. Glauben sie mir, das ist kein schö- nes Gefühl, wenn diese Mädchen über den Pausenhof gehen und wissen, alle anderen haben sie nackt gesehen.“

Eine andere große Gefahr birgt das Herunterla­den. Auch da gilt: Unwissenhe­it schützt vor Strafe nicht.

„Wer Filme auf Seiten wie dem ehemaligen Filmportal Kino.to herunterlä­dt, macht sich strafbar. Das müsste einem aber eigentlich auch der normale Menschenve­rstand klar machen, dass kein Produzent einen 200 Millionen Dollar teuren Film kostenfrei zur Verfügung stellt. Außerdem sollten Seiten, die ungewöhnli­che Länderkenn­ungen haben, den User eh aufmerksam werden lassen.“

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