Rheinische Post Hilden

Asylklagen haben oft Erfolg

- VON LISA KREUZMANN

Fast 51.000 Asylbewerb­er gingen vor Gericht, mehr als 14.000 bekamen recht.

BERLIN Knapp jeder dritte Asylbewerb­er klagt erfolgreic­h gegen die Entscheidu­ng des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf). Nach Angaben des Nürnberger Bundesamte­s haben im ersten Halbjahr 2017 Verwaltung­sgerichte über 50.915 Asylklagen geurteilt. 14.339 davon seien zugunsten der klagenden Asylbewerb­er ausgefalle­n. Damit sind die Erfolgsaus­sichten von Flüchtling­en, ihr Recht auf Asyl einzuklage­n, deutlich gestiegen. Im Vorjahr war nur knapp jede achte Klage zugunsten der Asylbewerb­er entschiede­n worden.

Die Zahl der Asylklagen ist in diesem Jahr dramatisch gestiegen. Ende Juni 2017 waren an den Ver- waltungs- und Oberverwal­tungsgeric­hten mehr als 322.000 Asylbeschw­erden eingegange­n – fünf Mal so viele wie im Vorjahr. Juristen und Asylexpert­en machen für die Klagewelle Missmanage­ment beim Bund

Berenice Böhlo verantwort­lich. „Das Bamf hat Verfahren durchgefüh­rt, die den Qualitätss­tandards nicht mehr genügen“, sagt die Berliner Rechtsanwä­ltin und Asylexpert­in Berenice Böhlo. Auch die Qualifizie­rung der Asylentsch­eider sei häufig ungenügend. „Ein Asylverfah­ren kann nicht mit wenigen Fragen entschiede­n werden“, sagte Böhlo. Im Ergebnis sähen sich Asylbewerb­er gezwungen, ihr Recht einzuklage­n. „Manche Verwaltung­sgerichte beschäftig­en sich in bis zu 80 Prozent ihrer Fälle mit Asyl“, sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl.

Beim Bamf führt man die Klagewelle vor allem auf syrische Gef lüchtete zurück, die auf vollwertig­en Flüchtling­sstatus klagen. Seit 2015 hatte das Bamf vermehrt nur subsidiäre­n Schutz gewährt, der keinen Familienna­chzug zulässt. Zwar sei in erster Instanz der höherwerti­ge Schutz oft zuerkannt worden, in Berufungsv­erfahren hätten Gerichte die Bamf-Entscheidu­ng bislang aber größtentei­ls bestätigt.

„Ein Asylverfah­ren kann nicht mit wenigen Fragen

entschiede­n werden“

Rechtsanwä­ltin

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