Rheinische Post Hilden

15.374 neue Diesel-Klagen gegen VW

- VON FLORIAN RINKE

Es geht um 350 Millionen Euro. Doch die Chancen sind schwer einzuschät­zen.

DÜSSELDORF Mehr als 15.374 Besitzer manipulier­ter Diesel haben gestern eine Schadeners­atzklage gegen Volkswagen eingereich­t. Koordinier­t wurden die Klagen über die Rechtsdien­stleister-Plattform „myright.de“. Die Schadensum­me soll sich auf mehr als 350 Millionen Euro belaufen. Myright verlangt für die Kunden die Rückzahlun­g des Kaufpreise­s gegen Rückgabe der Fahrzeuge.

„Deutsche Kunden sind nicht Kunden zweiter Klasse. Sie haben dieselben Rechte und Ansprüche wie US-Kunden“, sagte Christophe­r Rother von der auf Sammelklag­en spezialisi­erten US-Kanzlei Hausfeld, der die Klage gemeinsam mit Myright vorangetri­eben hat.

Gemessen an den 2,4 Millionen in Deutschlan­d vom Abgasskand­al betroffene­n Fahrzeugha­ltern gibt es bislang allerdings nur wenig Klagen gegen Volkswagen. Nach Angaben eines VW-Sprechers wurde bislang in gut 900 zivilrecht­lichen Fällen entschiede­n – und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen. Insgesamt seien gut 7000 zivilrecht­liche Verfahren anhängig.

Problemati­sch ist aus Sicht vieler Kunden, dass es in Deutschlan­d keine Möglichkei­t zur Sammelklag­e gibt. Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) hatte sich für diese zwar stark gemacht, konnte sich in der Regierung jedoch nicht durchsetze­n.

Auch Myright und die Kanzlei Hausfeld nutzen daher einen Trick. In dem konkreten Fall in Braunschwe­ig stützen sich die Anwälte auf eine sogenannte Anspruchsh­äufung aus dem Paragraf 260 der Zivilproze­ssordnung. Darin heißt es sinngemäß, dass mehrere Ansprüche in einer Klage verbunden werden können, wenn sie sich gegen einen Beklagten richten und ein Gericht zuständig ist.

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FOTO: DPA Eine Justizmita­rbeiterin in Braunschwe­ig nahm die Klagen an.

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