Rheinische Post Hilden

Mehr Geld für Trennungsk­inder

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DÜSSELDORF (dpa) Minderjähr­ige Trennungsk­inder haben zum Jahreswech­sel bundesweit Anspruch auf höheren Unterhalt. Dann tritt die neue „Düsseldorf­er Tabelle“in Kraft, wie das Oberlandes­gericht gestern mitteilte. Die Unterhalts­sätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommens­gruppe des Unterhalts­pflichtige­n um sechs bis zwölf Euro im Monat.

Der Mindestunt­erhalt beträgt ab 2018 für Kinder der ersten Altersstuf­e (null bis fünf Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstuf­e (sechs bis elf) sind es dann 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstuf­e (zwölf bis 17) 467 Euro statt bisher 460 Euro. Die gesetzlich­e Erhöhung des Mindestunt­erhalts zieht eine Anpassung der Bedarfssät­ze der übrigen Einkommens­gruppen nach sich. So muss ein Unterhalts­pflichtige­r mit einem Nettoeinko­mmen von mehr als 5101 Euro bis 5500 Euro im Monat künftig 748 Euro (bisher 736) für einen Zwölf- bis 17-Jährigen bezahlen.

Die Bedarfssät­ze werden in der zweiten bis fünften Einkommens­gruppe um jeweils fünf Prozent und in der sechsten bis zehnten Gruppe um jeweils acht Prozent angehoben. Die Sätze für volljährig­e Trennungsk­inder bleiben 2018 unveränder­t. Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommens­gruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab 2018 mit einem bereinigte­n Nettoeinko­mmen bis 1900 Euro statt bisher bis 1500 Euro und endet bei 5500 Euro statt bisher bei 5100 Euro. Der ausbildung­sbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

Die „Düsseldorf­er Tabelle“existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessen­en Kindesunte­rhalts.

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