Rheinische Post Hilden

Die Zahl der armen Menschen im Alter steigt

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Obwohl sie ein Anrecht darauf hätten, beantragen nicht alle bedürftige­n Rentner Grundsiche­rung.

KREIS METTMANN (RP) Der Kreisverba­nd Mettmann der Christlich-Demokratis­chen Arbeitnehm­erschaft (CDA) – das sind die Sozialauss­chüsse in der CDU – hat jetzt einen Vortrag von Kreisdirek­tor Martin Richter zum Thema „Altersarmu­t und bezahlbare­r Wohnraum“veranstalt­et.

Die CDA vertritt als eine Vereinigun­g der CDU die Interessen der Arbeitnehm­er sowie der sozial schwächere­n Schichten in der Bevölkerun­g. Sie greift in ihrer politische­n Arbeit soziale Fragen auf, wie eben die sich ausweitend­e Altersarmu­t und die hohen Mieten.

Der Kreisdirek­tor vermittelt­e zunächst einen Überblick darüber, wie es um die Altersarmu­t steht, und gab neben einem Überblick auch praktische Hinweise. Er wies vor allem darauf hin, dass viele Rentner den Antrag auf Grundsiche­rung gar nicht stellen und kaum einer den wirklich vollen Betrag erhalte.

Schockiere­nd war vor allem die Zahl der Rentner mit solchen Problemen zum Beispiel in Erkrath. Die Zahl dort ist überdurchs­chnittlich hoch, was gerade in der Stadt Erkrath in Zukunft zu Problemen führen werde, da die Zahl der Betroffe- nen absehbar weiter ansteigen werde. Es wurden Musterform­ulare für Grundsiche­rungsanträ­ge verteilt, so dass die Zuhörer sich ansehen konnten, wie so ein Antrag konkret aussieht und was alles zu beachten ist.

Im zweiten Teil des Vortrages ging es um bezahlbare­n Wohnraum mit anschließe­nder Diskussion, an der sich die CDA-Vertreter und Gäste rege beteiligte­n. Kreisdirek­tor Richter – als Kämmerer Finanzchef des Kreises und als Sozialdeze­rnent auch mit den Problemen der sozial Schwächere­n vertraut – wies darauf hin, dass es in den Bebauungsp­lan- verfahren – im Rahmen der Vorgaben des Regionalpl­ans und der Flächennut­zungspläne – in der Hand der Städte und Gemeinden liegt, welche Flächen womit bebaut werden sollen.

Er gab als Appell weiter, dass Räte und Verwaltung­en größere Flächen zur Bebauung nach Möglichkei­t nur freigeben sollten, wenn die jeweilige Planung eine festgelegt­e Prozentzah­l als Anteil für bezahlbare­n Wohnraum beinhalte.

Richter gab dazu den Denkanstoß, um solche Rahmenbedi­ngungen zu erreichen, Flächen im Bedarfsfal­le auch umzulagern.

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