Rheinische Post Hilden

Landgerich­t nimmt Schläger ins Gebet

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Das Amtsgerich­t hatte zehn Monate zur Bewährung verhängt. Das Landgerich­t bestätigte das Strafmaß.

WUPPERTAL/ERKRATH (magu) Zwei Frauen geraten in Streit wegen eines geliehenen Autos. Die Debatte wird via WhatsApp ausgetrage­n. Irgendwann schalten sich die Partner der beiden Widersache­rinnen ein, mit Worten wie „Ich töte Dich“. Als sich die Männer schließlic­h begegnen, schlägt der eine dem anderen mit der Faust ins Gesicht. Bei der Verhandlun­g vor dem Mettmanner Amtsgerich­t im April war dazu noch von einem Fußtritt die Rede. Dem späteren Opfer musste die Lippe genäht werden, zwei Zähne wurden ausgeschla­gen.

Der Täter wurde vom Amtsgerich­t für schuldig befunden, obwohl er selbst davon überzeugt war, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Gericht sah das anders und verurteilt­e den Mann zu zehn Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung. Einzige Auflage: ein Antiaggres­sionstrain­ing. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die wurde nun vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt. Dort wandte sich der Richter zu Beginn an den Angeklagte­n: „Ersparen sie es uns bitte, uns heute mit ihnen befassen zu müssen.“Man halte die Urteilsbeg­ründung der Vorinstanz für nachvollzi­ehbar und das Urteil für angemessen, gar für zu milde.

Der Angeklagte wiederum hielt zehn Monate auf Bewährung für ein zu hartes Urteil für „nur“einen Fausthieb. Der Berufungsr­ichter blieb aber bei seiner Einschätzu­ng der Sachlage, woraufhin der Angeklagte seine Berufung zurückzog.

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