Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt alles Nötige für die eigene Beerdigung – und entlastet die Hinterbliebenen sehr.
Verträge, Vollmachten und Unterlagen: Im Leben muss vieles organisiert und schriftlich fixiert werden, um gegen etwaige Überraschungen abgesichert zu sein. Zuweilen bedeutet das etwas Papierkram – aber ist dieser erledigt, lebt es sich ja meist besser und mit einem guten Gefühl.
Auch der Tod und die letzte Ruhestätte können und sollten organisiert sein, sagt Oliver Wirthmann. Der Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur und Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter hält beim RP-Forumstag einen Vortrag zum Thema Bestattungs- vorsorgevertrag. „Ich möchte allen Menschen Mut machen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.“
Der Fachmann weiß, dass der Tod vielfach als Tabu gilt. „Aber es sollte den Menschen wichtig sein, was nach ihrem Sterben mit ihnen passiert“, so Wirthmann. Etwaige Befürchtungen, den Hinterbliebenen durch seine Wünsche bei Beerdigung und Grabgestaltung zur Last fallen, seien überflüssig. Eine anonyme Bestattung wäre oft gar keine gute Idee, sagt der Fachmann. „Hinterbliebene wie zum Beispiel Ehepartner und Kinder brauchen einen Ort, an dem sie trauern können.“Allerdings: Jeder Bürger könne mit einem Be- stattungsvorsorgevertrag den anderen Menschen unnötige Gedanken ersparen. Schon die Frage, ob sich der Verstorbene eine Feuer- oder Erdbestattung gewünscht hat, könnte unter den Nachkommen für Zwist sorgen. Viele weitere Fragen können vorsorglich mit einem Vertrag schon zu Lebzeiten geklärt werden. Soll es eine kirchliche Trauerfeier geben oder ein freier Redner sprechen? Auf welchen Friedhof befindet sich die letzte Ruhestätte, welche Blumen ehren den Verstorbenen, welche Musik? Bei Beratungsgesprächen werden solche Fakten festgehalten. Und sollten einige Punkte offen bleiben, kann dies auch positiv sein. „Manche Hinterbliebene brauchen auch eine Aufgabe, um das Gefühl zu haben, den Toten zu ehren“, sagt Oliver Wirthmann.
Auf Basis eines Kostenvoranschlags schließt man einen Treuhandvertrag. „Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Das Kapital wird verzinst, als Treuhandvermögen angelegt und durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Es unterliegt der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG – einer Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.
So einen Bestattungsvorsorgevertrag kann jeder Bürger abschließen. Wichtig ist, diese Entscheidung mit seiner Familie oder Freunden kurz zu besprechen. Denn ist es zum Todesfall gekommen, müssen die Trauernden Bescheid wissen. Seit einigen Jahren spielt bei einem Trauerfall auch das In- ternet eine zunehmend große Rolle. Jeder Gestorbene hat heutzutage eine Vielzahl an Online-Netzwerkkonten. Bestatter bieten an, diesen digitalen Nachlass zu organisieren und Nutzerkonten, Mitgliedschaften, Guthaben bei Handelsplattformen, Dating- und Partnerportalen, Spieleplattformen, Wettanbietern oder Vereinsmitgliedschaften zu regeln und löschen.
Auch andere elementare Abmeldungen, etwa von der Rentenversicherung, der Deaktivierung von Facebook-Konten, der Krankenversicherung oder von GEZ-Gebühren werden so möglich, führt Wirthmann dazu weiter aus.