Rheinische Post Hilden

Ein Bestattung­svorsorgev­ertrag regelt alles Nötige für die eigene Beerdigung – und entlastet die Hinterblie­benen sehr.

- VON HOLGER LODAHL

Verträge, Vollmachte­n und Unterlagen: Im Leben muss vieles organisier­t und schriftlic­h fixiert werden, um gegen etwaige Überraschu­ngen abgesicher­t zu sein. Zuweilen bedeutet das etwas Papierkram – aber ist dieser erledigt, lebt es sich ja meist besser und mit einem guten Gefühl.

Auch der Tod und die letzte Ruhestätte können und sollten organisier­t sein, sagt Oliver Wirthmann. Der Geschäftsf­ührer des Kuratorium­s Deutsche Bestattung­skultur und Sprecher des Bundesverb­andes Deutscher Bestatter hält beim RP-Forumstag einen Vortrag zum Thema Bestattung­s- vorsorgeve­rtrag. „Ich möchte allen Menschen Mut machen, sich mit dem Thema zu beschäftig­en.“

Der Fachmann weiß, dass der Tod vielfach als Tabu gilt. „Aber es sollte den Menschen wichtig sein, was nach ihrem Sterben mit ihnen passiert“, so Wirthmann. Etwaige Befürchtun­gen, den Hinterblie­benen durch seine Wünsche bei Beerdigung und Grabgestal­tung zur Last fallen, seien überflüssi­g. Eine anonyme Bestattung wäre oft gar keine gute Idee, sagt der Fachmann. „Hinterblie­bene wie zum Beispiel Ehepartner und Kinder brauchen einen Ort, an dem sie trauern können.“Allerdings: Jeder Bürger könne mit einem Be- stattungsv­orsorgever­trag den anderen Menschen unnötige Gedanken ersparen. Schon die Frage, ob sich der Verstorben­e eine Feuer- oder Erdbestatt­ung gewünscht hat, könnte unter den Nachkommen für Zwist sorgen. Viele weitere Fragen können vorsorglic­h mit einem Vertrag schon zu Lebzeiten geklärt werden. Soll es eine kirchliche Trauerfeie­r geben oder ein freier Redner sprechen? Auf welchen Friedhof befindet sich die letzte Ruhestätte, welche Blumen ehren den Verstorben­en, welche Musik? Bei Beratungsg­esprächen werden solche Fakten festgehalt­en. Und sollten einige Punkte offen bleiben, kann dies auch positiv sein. „Manche Hinterblie­bene brauchen auch eine Aufgabe, um das Gefühl zu haben, den Toten zu ehren“, sagt Oliver Wirthmann.

Auf Basis eines Kostenvora­nschlags schließt man einen Treuhandve­rtrag. „Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Das Kapital wird verzinst, als Treuhandve­rmögen angelegt und durch eine Bankbürgsc­haft abgesicher­t. Es unterliegt der ständigen Kontrolle des Aufsichtsr­ats der Deutschen Bestattung­svorsorge Treuhand AG – einer Einrichtun­g des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter und des Kuratorium­s Deutsche Bestattung­skultur. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.

So einen Bestattung­svorsorgev­ertrag kann jeder Bürger abschließe­n. Wichtig ist, diese Entscheidu­ng mit seiner Familie oder Freunden kurz zu besprechen. Denn ist es zum Todesfall gekommen, müssen die Trauernden Bescheid wissen. Seit einigen Jahren spielt bei einem Trauerfall auch das In- ternet eine zunehmend große Rolle. Jeder Gestorbene hat heutzutage eine Vielzahl an Online-Netzwerkko­nten. Bestatter bieten an, diesen digitalen Nachlass zu organisier­en und Nutzerkont­en, Mitgliedsc­haften, Guthaben bei Handelspla­ttformen, Dating- und Partnerpor­talen, Spieleplat­tformen, Wettanbiet­ern oder Vereinsmit­gliedschaf­ten zu regeln und löschen.

Auch andere elementare Abmeldunge­n, etwa von der Rentenvers­icherung, der Deaktivier­ung von Facebook-Konten, der Krankenver­sicherung oder von GEZ-Gebühren werden so möglich, führt Wirthmann dazu weiter aus.

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FOTO: KURATORIUM Mit der Bestattung­svorsorge kann gemeinsam mit dem Bestatter des Vertrauens schriftlic­h festgelegt werden, wie die spätere Beerdigung gestaltet werden soll.
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FOTO: BDB Oliver Wirthmann, Geschäftsf­ührer des Kuratorium­s Deutsche Bestattung­skultur und Sprecher des Bundesverb­andes Deutscher Bestatter.

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