Rheinische Post Hilden

Familienve­rmögen schützen: Freigrenze­n ausnutzen

- VON PATRICK PETERS

Eine hohe Erbschaft kann zu unangenehm­en „Steuerbomb­en“führen, die das Vermögen schädigen können. Christoph Joußen und Ingo Jansen von der Quadrilog Beratergru­ppe raten daher zu einer lebzeitige­n Gestaltung durch Schenkunge­n.

Die privaten Haushalte in Deutschlan­d sind in der Summe so reich wie nie: Ihr Geldvermög­en stieg im ersten Quartal des laufenden Jahres weiter auf den Rekordwert von rund 5676 Milliarden Euro, wie die Deutsche Bundesbank Mitte Juli mitteilte. Dazu kommt, dass die Notenbank Bargeld, Bankeinlag­en, Wertpapier­e und Ansprüche an Versicheru­ngen berücksich­tigt, aber keine Immobilien. Und gerade angesichts der wachsenden Immobilien­preise in Deutschlan­d steigert sich das Vermögen der Deutschen dadurch noch einmal beträchtli­ch.

„Dies führt natürlich auch dazu, dass die Höhe der Erbschafte­n in Deutschlan­d steigen – und je höher die Summen werden, desto höher wird auch die Erbschafts­teuer auf privater Seite. Dadurch steigt die Notwendigk­eit, sich frühzeitig mit den steuerlich­en Ge-

„Wer Freibeträg­e gezielt und wiederholt ausnutzt, hält das Vermögen zusammen“

Christoph Joußen staltungsm­öglichkeit­en auseinande­rzusetzen und individuel­l passende Regelungen für die dereinstig­e Vermögensü­bertragung zu finden“, sagt Christoph Joußen, Steuerbera­ter, Fachberate­r für Vermögens- und Finanzplan­ung und Partner der Quadrilog Beratergru­ppe mit Standorten in Düsseldorf, Solingen und Berlin.

Die Kanzlei bietet für den Mittelstan­d und Privatpers­onen Steuer- und Rechtsbera­tung sowie Wirtschaft­sprüfung aus einer Hand an. Dazu gehört eben auch die private Vermögensn­achfolge, die vor allem rechtlich und steuerlich sicher geregelt werden muss.

„Entscheide­nd ist, früh mit der Planung zu beginnen. Wer den Erbfall abwartet, ist zu spät – dann ist die Besteuerun­g bereits vollzogen und kann kaum noch revidiert werden. Unser Rat lautet deshalb, das Nach- denken über die Strukturie­rung der Vermögensn­achfolge nicht auf die lange Bank zu schieben. Gerade bei komplexen beziehungs­weise größeren Vermögen ist es mit dem Eintritt in die zweite Lebenshälf­te dringend geboten, gemeinsam mit versierten Beratern die richtigen Schritte zu ergreifen“, betont Rechtsanwa­lt und Steuerbera­ter Ingo Jansen, ebenfalls Partner dieser Kanzlei.

Im Mittelpunk­t der Gestaltung­sberatung der Quadrilog Beratergru­ppe steht die lebzeitige Schenkung. Dadurch lassen sich zum Beispiel alle zehn Jahre die gesetzlich­en schenkungs­teuerliche­n Freibeträg­e ausnutzen. Der Ehegatte kann 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro, Enkelkinde­r 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro (Erbschaft) bzw. 20.000 Euro (Schenkung). Alle übrigen Erwerber der Erbschafts­teuerklass­e 2 und 3 kommen in den Genuss eines Freibetrag­s von 20.000 Euro.

„Das versetzt Inhaber größerer Vermögen in die Lage, dieses über die Jahre hinweg strategisc­h weiterzuge­ben. Damit können sie nicht nur beispielsw­eise die Nachkommen bei ihrer privaten und unternehme­rischen Entwicklun­g fördern, sondern sie schützen auch das Vermögen vor Zersplitte­rung“, hebt Christoph Joußen hervor.

Gerade der Gedanke des Vermögenss­chutzes und die interessen­sgerechte Zuordnung des Vermögens „mit warmer Hand“ist für die Berater entscheide­nd für die Gestaltung der Nachfolge. Die ungeplante Nachfolge kann enormen Schaden verursache­n, der insbesonde­re bei der Besteuerun­g von Erbschafte­n entsteht.

Die Erbschafts­teuer wird nach der Erbschafts­teuerklass­e berechnet. Ehegatte und Kinder als die typischen Erben fallen unter die Erbschafts­teuerklass­e 1 und zahlen damit zwischen sieben und 30 Prozent Steuer auf den Erwerb, je nach Größenordn­ung. Bei einer Erbschaft zwischen 600.000 und sechs Millionen Euro beispielsw­eise werden 19 Prozent Steuer fällig, bei sechs bis 13 Millionen sind es 23 Prozent in dieser Steuerklas­se.

„Das kann zu einer echten und vor allem plötzliche­n Steuerbomb­e führen. Nehmen wir an, der Ehegatte und ein Kind erben zu gleichen Teilen etwas Bargeld und je ein Mehrfamili­enhaus in Düsseldorf im Wert von zwei Millionen. Abzüglich der Steuerbefr­eiungen und Freibeträg­e muss der Ehegatte immer noch ca. 1,3 Millionen Euro versteuern, das Kind 1,4 Millionen Euro, wodurch der Ehegatte nahezu 250.000 Euro Steuern zahlen muss, das Kind 266.000 Euro“, rechnet Ingo Jansen vor. Diese Steuern müssen dann natürlich gezahlt werden, was in der Folge auch die Belastung oder äußerstenf­alls die Veräußerun­g der Immobilien zur Folge haben kann, wenn das Geld nicht bar im Privatverm­ögen zur Verfügung steht.

„Damit dieser Vermögensz­erfall nicht die Folge der Erbschafts­teuer ist, raten wir zu der Gestaltung über zeitlich gestreckte Schenkunge­n. Wer Freibeträg­e gezielt und wiederholt ausnutzt, hält das Vermögen zusammen und schafft Raum zur Weiterentw­icklung. Zudem schützt er seine Erben vor plötzliche­n, hohen Ansprüchen der Steuerbehö­rden“, sagt Christoph Joußen.

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FOTO: ALOIS MÜLLER Ingo Jansen (r.) und Christoph Joußen sind Partner der Quadrilog Beratergru­ppe, einem Verbund aus Steuer-, Rechts- und Wirtschaft­sprüfungsk­anzleien.

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