Familienvermögen schützen: Freigrenzen ausnutzen
Eine hohe Erbschaft kann zu unangenehmen „Steuerbomben“führen, die das Vermögen schädigen können. Christoph Joußen und Ingo Jansen von der Quadrilog Beratergruppe raten daher zu einer lebzeitigen Gestaltung durch Schenkungen.
Die privaten Haushalte in Deutschland sind in der Summe so reich wie nie: Ihr Geldvermögen stieg im ersten Quartal des laufenden Jahres weiter auf den Rekordwert von rund 5676 Milliarden Euro, wie die Deutsche Bundesbank Mitte Juli mitteilte. Dazu kommt, dass die Notenbank Bargeld, Bankeinlagen, Wertpapiere und Ansprüche an Versicherungen berücksichtigt, aber keine Immobilien. Und gerade angesichts der wachsenden Immobilienpreise in Deutschland steigert sich das Vermögen der Deutschen dadurch noch einmal beträchtlich.
„Dies führt natürlich auch dazu, dass die Höhe der Erbschaften in Deutschland steigen – und je höher die Summen werden, desto höher wird auch die Erbschaftsteuer auf privater Seite. Dadurch steigt die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den steuerlichen Ge-
„Wer Freibeträge gezielt und wiederholt ausnutzt, hält das Vermögen zusammen“
Christoph Joußen staltungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen und individuell passende Regelungen für die dereinstige Vermögensübertragung zu finden“, sagt Christoph Joußen, Steuerberater, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung und Partner der Quadrilog Beratergruppe mit Standorten in Düsseldorf, Solingen und Berlin.
Die Kanzlei bietet für den Mittelstand und Privatpersonen Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung aus einer Hand an. Dazu gehört eben auch die private Vermögensnachfolge, die vor allem rechtlich und steuerlich sicher geregelt werden muss.
„Entscheidend ist, früh mit der Planung zu beginnen. Wer den Erbfall abwartet, ist zu spät – dann ist die Besteuerung bereits vollzogen und kann kaum noch revidiert werden. Unser Rat lautet deshalb, das Nach- denken über die Strukturierung der Vermögensnachfolge nicht auf die lange Bank zu schieben. Gerade bei komplexen beziehungsweise größeren Vermögen ist es mit dem Eintritt in die zweite Lebenshälfte dringend geboten, gemeinsam mit versierten Beratern die richtigen Schritte zu ergreifen“, betont Rechtsanwalt und Steuerberater Ingo Jansen, ebenfalls Partner dieser Kanzlei.
Im Mittelpunkt der Gestaltungsberatung der Quadrilog Beratergruppe steht die lebzeitige Schenkung. Dadurch lassen sich zum Beispiel alle zehn Jahre die gesetzlichen schenkungsteuerlichen Freibeträge ausnutzen. Der Ehegatte kann 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro (Erbschaft) bzw. 20.000 Euro (Schenkung). Alle übrigen Erwerber der Erbschaftsteuerklasse 2 und 3 kommen in den Genuss eines Freibetrags von 20.000 Euro.
„Das versetzt Inhaber größerer Vermögen in die Lage, dieses über die Jahre hinweg strategisch weiterzugeben. Damit können sie nicht nur beispielsweise die Nachkommen bei ihrer privaten und unternehmerischen Entwicklung fördern, sondern sie schützen auch das Vermögen vor Zersplitterung“, hebt Christoph Joußen hervor.
Gerade der Gedanke des Vermögensschutzes und die interessensgerechte Zuordnung des Vermögens „mit warmer Hand“ist für die Berater entscheidend für die Gestaltung der Nachfolge. Die ungeplante Nachfolge kann enormen Schaden verursachen, der insbesondere bei der Besteuerung von Erbschaften entsteht.
Die Erbschaftsteuer wird nach der Erbschaftsteuerklasse berechnet. Ehegatte und Kinder als die typischen Erben fallen unter die Erbschaftsteuerklasse 1 und zahlen damit zwischen sieben und 30 Prozent Steuer auf den Erwerb, je nach Größenordnung. Bei einer Erbschaft zwischen 600.000 und sechs Millionen Euro beispielsweise werden 19 Prozent Steuer fällig, bei sechs bis 13 Millionen sind es 23 Prozent in dieser Steuerklasse.
„Das kann zu einer echten und vor allem plötzlichen Steuerbombe führen. Nehmen wir an, der Ehegatte und ein Kind erben zu gleichen Teilen etwas Bargeld und je ein Mehrfamilienhaus in Düsseldorf im Wert von zwei Millionen. Abzüglich der Steuerbefreiungen und Freibeträge muss der Ehegatte immer noch ca. 1,3 Millionen Euro versteuern, das Kind 1,4 Millionen Euro, wodurch der Ehegatte nahezu 250.000 Euro Steuern zahlen muss, das Kind 266.000 Euro“, rechnet Ingo Jansen vor. Diese Steuern müssen dann natürlich gezahlt werden, was in der Folge auch die Belastung oder äußerstenfalls die Veräußerung der Immobilien zur Folge haben kann, wenn das Geld nicht bar im Privatvermögen zur Verfügung steht.
„Damit dieser Vermögenszerfall nicht die Folge der Erbschaftsteuer ist, raten wir zu der Gestaltung über zeitlich gestreckte Schenkungen. Wer Freibeträge gezielt und wiederholt ausnutzt, hält das Vermögen zusammen und schafft Raum zur Weiterentwicklung. Zudem schützt er seine Erben vor plötzlichen, hohen Ansprüchen der Steuerbehörden“, sagt Christoph Joußen.